Safety data sheet

SICHERHEITSDATENBLATT
713046 ISOPROPANOL REINIGUNGSSPRAY 400ML
Seite:
3
Nicht-gefährliche Bestandteile:
KOHLENDIOXID
EINECS CAS Einstufung (DSD/DPD) Einstufung (CLP) Prozent
204-696-9 124-38-9 - Press. Gas: H280 1-10%
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Hautkontakt:
Betroffene Haut mit reichlich fließend Wasser für 10 Minuten oder länger abspülen, falls
das Material auf der Haut verbleibt. Sofort sämtliche verschmutzte Kleidung und Schuhe
ausziehen, soweit nicht mit der Haut verklebt. Arzt aufsuchen.
Augenkontakt:
Auge 15 Minuten unter fließendem Wasser ausspülen. Überweisung in ein
Krankenhaus zur Untersuchung durch einen Facharzt.
Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeiführen. Mund mit Wasser ausspülen. Bei Bewußtsein sofort
einen halben Liter Wasser trinken lassen. Arzt aufsuchen.
Einatmen:
Die betroffene Person nur aus dem Gefahrenbereich entfernen, wenn die eigene
Sicherheit gewährleistet ist. Nach Einatmen der Dämpfe im Unglücksfall an die frische
Luft gehen. Arzt aufsuchen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Hautkontakt:
Nicht verfügbar.
Augenkontakt:
Mögliche Schmerzen und Rötung können auftreten.
Verschlucken:
Nicht verfügbar.
Einatmen:
Nicht verfügbar.
Verzögert auftretende Wirkungen:
Nicht verfügbar.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Sofort- / Sonderbehandlung:
Nicht verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Löschmittel:
Kohlendioxid. Löschpulver. Alkohol- oder Polymerschaum. Kein Wasser verwenden.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung:
Umluftunabhängige Atemschutzgeräte benutzen. Zur Verhütung von Augen- oder
Hautkontakt Schutzkleidung tragen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Pers. Schutzmaßnahmen:
Alle Zündquellen entfernen. Maßnahmen nur mit geeigneter Schutzkleidung ergreifen -
siehe Abschnitt 8 des Sicherheitsdatenblatts.
[Fort.]