Certifications 2

Table Of Contents
14.3. Transportgefahrenklassen
14.4. Verpackungsgruppe
14.5. Umweltgefahren
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78
und gemäß IBC-Code
Sonstige zutreffende Hinweise.
IMDG / ICAO / IATA Weitere Informationen
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
AEROSOLS, FLAMMABLE
2.2
2.2
2.2
Nicht relevant.
Label für "Umweltgefährdender Stoff" für den Transport von Behältern mit mehr als 5
liter oder 5 kilo verwenden.
Label für "Umweltgefährdender Stoff" für den Transport von Behältern mit mehr als 5
liter oder 5 kilo verwenden.
Yes
Keine.
Nicht relevant.
F-D, S-U
Nur für gewerbliche Anwender. Als Hauptregel ist die Arbeit mit diesem Produkt
Personen unter 18 Jahren untersagt. Der Benutzer ist in der Ausführung der Arbeit den
gefährlichen Eigenschaften dieses Produktes sowie den notwendigen
Sicherheitsmaßnahmen gründlich zu unterweisen.
Technische Regeln Druckgase TRG 300 – Besondere Anforderungen an
Druckgasbehälter, Druckgaspackungen. Ausgabe Februar 1992 mit Änderungen.
TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte, Ausgabe: Januar 2006, mit Änderungen.
Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis AVV –
Abfallverzeichnis-Verordnung vom 10. Dezember 2001 mit Änderungen.
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.
ICAO / IATA
ADR / RID / ADN
IMDG
ICAO / IATA
Bemerkungen
ADR / RID / ADN
IMDG
IMDG Marine Pollutant
Besondere Vorsichtsmaß-
nahmen für den Verwender
Zusatzinformationen
EmS
Andere Etikettangaben
Gesetze und Verordnungen
Label remover spray - Version 5 Seite 12 von 13
Dieses Dokument wurde mit Eco Publisher (EcoOnline) erstellt Änderungsdatum 08.05.2018