Safety data sheet

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
EWG-Verordnung Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 31. März 2004 über Detergenzien.
Richtlinie 1999/45/EG über gefährliche Zubereitungen.
Richtlinie 67/548/EWG über gefährliche Stoffe.
Gesetze und Verordnungen Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz -
JArbSchG.) vom 12 April 1976 (mit Änderungen).
TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte, Ausgabe: Januar 2006, mit Änderungen.
Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis AVV - Abfallverzeichnis-
Verordnung vom 10. Dezember 2001 mit Änderungen.
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und
Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen
Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und
zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung
(EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates
sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG
der Kommission, mit Änderungen.
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Stoffsicherheitsbeurteilung ist
durchgeführt
Nein
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Auflistung der relevanten R-Sätze
(in Abschnitt 2 und 3).
R10 Entzündlich.
R67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Liste der relevanten H-Phrasen
(Abschnitt 2 und 3).
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Ratschlag für Schulung Keine fachliche Ausbildung notwendig aber der Benutzer muss mit dieses
Sicherheitsdatenblatt bekannt werden.
Hinzugefügte, gelöschte oder
überarbeitete Angaben
Neues Sicherheitsdatenblatt.
Version 1
Verantwortlich für das
Sicherheitsdatenblatt
Kleinmann GmbH
Erstellt von IB
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