Safety data sheet Article 20832201
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ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Das Produkt nur in gut belüfteten Bereichen verwenden, am besten im Freien. Zugang zu
fließendem Wasser sowie Augenspülflasche sollte sichergestellt sein. Vor Pausen,
Toilettenbesuchen und nach der Arbeit Hände waschen. Siehe Punkt 8 zur Information über
persönlichen Schutz.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Das Produkt muss sicher gelagert werden, darf nicht in die Hände von Kindern gelangen und
muss von Nahrungsmitteln, Futtermitteln, Arzneimitteln u. Ä. ferngehalten werden. Trocken
lagern. Darf nicht zusammen mit Folgendem aufbewahrt werden: Wasser/Aluminium und Zink.
Lagerklasse nach VCI: 13
7.3. Spezifische Endanwendungen
Nein.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Konzentrationsgrenzwerte am
Arbeitsplatz:
Inhaltsstoff: Konzentrationsgrenzwerte Bemerkung
Zement, Portland-, Chemikalien
Methanol
5 mg/m³
200 ppm 270 mg/m³
E
H, Y, EU, 4(II)
Rechtsgrundlage: Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz "Luftgrenzwerte" TRGS 900, Ausgabe Januar 2006 (in
der Fassung späterer Änderungen)
Bemerkung: E: Einatembare Fraktion
H: Hautresorptiv
Y: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des
biologischen Grenzwertes nicht befürchtet zu werden.
EU: Europäische Union (Von der EU wurde ein Luftgrenzwert festgelegt: Abweichungen bei
Wert und Spitzenbegrenzung sind möglich.)
4(II): 15-Minuten-Mittelwert: 4: Spitzenbegrenz. Überschreitungsfaktor 4, (II): Resortiv wirksame
Stoffe.
Messmethoden: Die Einhaltung der angegebenen Konzentrationsgrenzwerte am Arbeitsplatz lässt sich anhand
von entsprechenden Hygienemessungen überprüfen.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische
Steuerungseinrichtungen:
Tragen Sie die unten angegebene persönliche Schutzausrüstung. Siehe auch Abschnitt 7.1.
Persönliche Schutzausrüstung,
Augen-/Gesichtsschutz:
Bei Staubbildung Schutzbrille tragen. Augenschutz gemäß EN 166.
Persönliche Schutzausrüstung,
Schutz der Haut:
Bei direktem Hautkontakt Schutzhandschuhe tragen. Handschuhe gemäß EN 374.
Persönliche Schutzausrüstung,
Atemschutz:
Bei Arbeiten mit Staubentwicklung Atemschutzmaske mit P2-Filter tragen. Atemschutz gemäß
einer der folgenden Normen: EN 136/140/145.
Begrenzung und Überwachung der
Umweltexposition:
Einhaltung lokaler Emissionsvorschriften sicherstellen.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Zustand: Feste Substanz
Farbe: Grau
Geruch:
Geruchlos
Geruchsschwelle: Keine Daten
pH (Lösung zum Gebrauch): Keine Daten