Safety data sheet Article 25742040

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DANSAND® GARTENWEG - NATUR
DANSAND® GARTENWEG - DUNKEL
ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1. Schutzmaßnahmen zur
sicheren Handhabung:
Staub nicht einatmen.
Staubbildung vermeiden.
Berührung mit den Augen vermeiden.
Informationen zur Vorsichtsmaßnahmen bei der Anwendung und persönliche
Schutzausrüstung: Siehe Abschnitt 8.
Augenspülflasche sollte bereitgestellt werden.
7.2. Bedingungen zur sicheren
Lagerung unter Berücksichti-
gung von Unverträglichkeiten:
Trocken lagern.
Lagerklasse (TRGS 510): 13, nichtbrennbare Feststoffe.
7.3. Spezifische
Endanwendungen:
Siehe Endanwendung - Punkt 1.
ABSCHNITT 8: BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE
SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
8.1. Zu überwachende Parameter:
Grenzwerte
Stoffname
Grenzwerte
Bemerkung
Quarz
Mineralischer Staub
10 mg/m
3
, Einatembare Fraktion (E-Staub)
1,25 mg/m
3
, alveolengängige Fraktion (A-Staub)
Überschreitungsfaktor: 2(II)
Calciumdihydroxid
1 mg/ m
3
, Einatembare Fraktion
Überschreitungsfaktor: 2 (I)
Y, EU, DFG
Rechtsgrundlage:
Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz "Luftgrenzwerte" TRGS 900, Ausgabe Januar
2006 (in der Fassung späterer Änderungen).
Bemerkung:
Nach TRGS 900 Abschnitt 2.4.2 gilt für Tätigkeiten, bei denen der Arbeitsplatzgrenzwert
(AGW) für die alveolengängige Staubfraktion (A-Fraktion) von 1,25 mg/m³ nachweislich
nicht eingehalten werden kann, übergangsweise bis zum 31.12.2018 für die
Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen anstelle des AGW ein
Beurteilungsmaßstab in Höhe des bisherigen A-Staub-AGW von 3,0 mg/m³
(Überschreitungsfaktor 2 (II)) als Schichtmittelwert, sofern bestimmte Bedingungen
erfüllt sind.
EU: Europäische Union (Von der EU wurde ein Luftgrenzwert festgelegt: Abweichungen
bei Wert und Spitzenbegrenzung sind möglich.)
Y: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes
und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden.
DFG: Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG
(MAK-Kommission).
Messmethoden:
Die Einhaltung der angegebenen Arbeitsplatzgrenzwerte lässt sich anhand von
entsprechenden Hygienemessungen überprüfen.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische
Steuerungseinrichtungen:
Für gute Belüftung sorgen.
Persönliche Schutzausrüstung wie unten angegeben tragen.
Vor Pausen, Essen, Toilettenbesuchen und bei Arbeitsende Hände waschen. Milde
Seife, Wasser und nachher eine fette Creme verwenden.
Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung
Augen-/Gesichtsschutz:
Bei staubiger Arbeit eine dichtschließende Schutzbrille tragen.
Hautschutz:
Es wird empfohlen Handschuhe aus Kunststoff oder Gummi bei häufigem oder
längerem Hautkontakt zu tragen.
Atemschutz:
Bei staubiger Arbeit Halb- oder Vollmaske mit Partikelfilterklasse P2 oder P3 benutzen.
Begrenzung und Überwachung
der Umweltexposition:
Keine besonderen Anforderungen.