User manual
164D-Link DIR-505 Benutzerhandbuch
Anhang D - Erklärung zum GPL Code
2. Grundlegende Genehmigungen.
Alle unter dieser Lizenz gewährten Rechte werden gewährt auf Grundlage des Urheberrechts an dem Programm, und sie sind
unwiderruich, solange die festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Diese Lizenz erklärt ausdrücklich Ihr uneingeschränktes Recht zur
Ausführung des unmodizierten Programms. Die beim Ausführen eines betroenen Werks erzeugten Ausgabedaten fallen unter diese
Lizenz nur dann, wenn sie, in Anbetracht ihres Inhalts, ein betroenes Werk darstellen. Diese Lizenz erkennt Ihr im Urheberrecht
vorgesehenes Recht auf angemessene Benutzung – oder seine Entsprechung – an.
Sie dürfen betroene Werke, die Sie nicht übertragen, uneingeschränkt erzeugen, ausführen und propagieren, solange Ihre Lizenz
ansonsten in Kraft bleibt. Sie dürfen betroene Werke an Dritte übertragen für den einzigen Zweck, Modikationen exklusiv für Sie
durchzuführen oder Einrichtungen für Sie bereitzustellen, um diese Werke auszuführen, vorausgesetzt, Sie erfüllen alle Bedingungen
dieser Lizenz für das Übertragen von Material, dessen Urheberrecht nicht bei Ihnen liegt. Diejenigen, die auf diese Weise betroene
Werke für Sie anfertigen oder ausführen, müssen dies ausschließlich in Ihrem Namen tun, unter Ihrer Anleitung und Kontrolle und unter
Bedingungen, die ihnen verbieten, außerhalb ihrer Beziehung zu Ihnen weitere Kopien Ihres urheberrechtlich geschützten Materials
anzufertigen.
Übertragung ist in jedem Fall ausschließlich unter den unten aufgeführten Bedingungen gestattet. Unterlizenzierung ist nicht gestat-
tet, ist aber wegen §10 unnötig.
3. Schutz von Anwenderrechten vor Umgehungsverbotgesetzen.
Kein betroenes Werk darf als Teil eines wirksamen technischen Mechanismus unter jedwedem anwendbaren Recht betrachtet werden,
das die Auagen von Artikel 11 des am 20. Dezember 1996 verabschiedeten WIPO Urheberrechtsvertrags oder unter vergleichbaren
Gesetzen, die die Umgehung derartiger Mechanismen verbietet oder einschränkt.
Wenn Sie ein betroenes Werk übertragen, verzichten Sie auf jedes Recht, die Umgehung technischer Mechanismen zu verbieten,
insoweit diese Umgehung
durch die Ausübung der von dieser Lizenz gewährten Rechte in bezug auf das betroene Werk herbeigeführt wird, und Sie weisen jede
Absicht von sich, die Benutzung oder Modikation des Werks zu beschränken, um Ihre Rechtsansprüche oder Rechtsansprüche Dritter
zum Verbot der Umgehung technischer Mechanismen gegen die Anwender des Werks durchzusetzen.
4. Unveränderte Kopien.
Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des Quelltextes des Programms, wie sie ihn erhalten, übertragen, sofern Sie auf
deutliche und angemessene Weise auf jeder Kopie einen angemessenen Urheberrechtsvermerk veröentlichen, alle Hinweise intakt
lassen, dass diese Lizenz und sämtliche gemäß §7 hinzugefügten Einschränkungen auf den Quelltext anwendbar sind, alle Hinweise
auf das Nichtvorhandensein einer Garantie intakt lassen und allen Empfängern gemeinsam mit dem Programm ein Exemplar dieser
Lizenz zukommen lassen.