Safety data sheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006 EG, Artikel 31
Druckdatum: 03.02.2014 überarbeitet am: 03.02.2014Version: 1. 0
(Fortsetzung von Seite 5)
38.0.9
·
vPvB:
Nicht anwendbar
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12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
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13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
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Empfehlung:
Muss unter Beachtung der Vorschriften zur Abfallverwertung/-beseitigung einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden.
Die Einstufung der Abfälle hat herkunftsorientiert nach dem Europäischen Abfallkatalog (EAK) zu erfolgen.
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Ungereinigte Verpackungen
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Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
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14.1 UN-Nummer:
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ADR, ADN, IMDG, IATA
entfällt
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14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
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ADR, ADN, IMDG, IATA
entfällt
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14.3 Transportgefahrenklassen:
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ADR, ADN, IMDG, IATA
·
Klasse
entfällt
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14.4 Verpackungsgruppe:
·
ADR, IMDG, IATA
entfällt
·
14.5 Umweltgefahren:
·
Marine pollutant:
Nein
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14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender:
Nicht anwendbar
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14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-
Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
Nicht anwendbar
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Transport/weitere Angaben:
Kein Gefahrgut nach obigen Verordnungen
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
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15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das
Gemisch
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Nationale Vorschriften:
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Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
-
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Wassergefährdungsklasse:
WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
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Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen:
TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
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Sonstige Informationen:
Bei der Werbung für Biozid-Produkte ist folgender Hinweis hinzuzufügen:
„Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“
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15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung:
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse; sie stellen jedoch keine Zusicherung von
Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
(Fortsetzung auf Seite 7)
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