Datasheet
EG-Sicherheitsdatenblatt
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Art.31
Produktname :
Supercut
Erstellt/Überarbeitet am:
10.02.20 Version : 1.1
Ref.Nr.:
BDS002293_104_20200210 (GE)
Ersetzt Fassung vom:
BDS002293_20180601
CRC Industries Europe bvba
Touwslagerstraat 1, 9240 Zele – Belgium
Tel (+32) (0) 52 / 45 60 11 – Fax (+32) (0) 52 / 45 00 34 – www.crcind.com
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Von Hitze und Zündquellen fernhalten
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen
Geräte sollten geerdet sein
Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel/Lüftungsanlagen/Beleuchtung verwenden.
Nur funkenfreies Werkzeug verwenden.
Dampf oder Aerosol nicht einatmen.
Für gute Belüftung sorgen
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Nach dem Gebrauch sorgfältig waschen
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C schützen.
An einem kühlen, trockenen und gut gelüfteten Ort aufbewahren
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
7.3. Spezifische Endanwendungen
Schmierstoff
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatz Grenzwerte :
Gefährlicher Stoff
CAS-Nr.
Methode
Arbeitsplatzgrenzwerte der EU:
Kohlendioxid
124-38-9
AGW/MAK
9000 mg/m3
STEL
mg/m3
Nationale Arbeitsplatzgrenzwerte von, Schweiz, Svizzera, Suisse
Kohlendioxid
124-38-9
AGW/MAK
5000 ppm
trans-1,3,3,3-tetrafluoroprop-1-ene
29118-24-9
AGW/MAK
1000 ppm
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Technische
Schutzmaßnahmen :
Für gute Belüftung sorgen
Von Hitze und Zündquellen fernhalten
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen
Persönliche
Schutzmaßnahmen :
Bei der Handhabung des Produktes sind Schutzmaßnahmen zur Vermeidung
von Haut- und Augenkontakt zu treffen.
Für gute Belüftung sorgen
Atmung :
Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.
Empfohlene Atemschutz:
Atemschutzmasken gegen organische Gase- und Dämpfe (Filter A)
Haut und Hände :
Bei der Verarbeitung Handschuhe zum Schutz vor chemikalien (Norm EN 374)
tragen.
Wiederverwendbare Schutzhandschuhe mit einer Mindest-Durchbruchszeit von










