Datasheet

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Behälter steht unter Druck: Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach der
Verwendung. Bei fehlendem oder defektem Sprühknopf nicht verwenden. Nicht gegen Flamme
oder auf glühenden Gegenstand sprühen. Während des Gebrauchs nicht rauchen oder erst nach
vollständigem Trocknen der besprühten Oberfläche. Keine Schneid-, Schweiß-, Löt-, Bohr- oder
Schleifarbeiten am Behälter durchführen, und Behälter nicht Hitze, Feuer, Funken oder anderen
Entzündungsquellen aussetzen. Alle Geräte, die zur Handhabung des Produktes verwendet
werden, müssen geerdet sein. Leere Behälter nicht wieder verwenden. Einatmen von
Nebel/Dampf vermeiden. Längeren Kontakt vermeiden. Nur in gut gelüfteten Bereichen
verwenden. Geeignete persönliche Schutzausrüstung tragen. Freisetzung in die Umwelt
vermeiden. Anerkannte industrielle Hygienemaßnahmen beachten.
7.1. Schutzmaßnahmen zur
sicheren Handhabung
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50 °C schützen. Nicht
durchstechen, verbrennen oder zusammenquetschen. Handhabung oder Lagerung dieses
Materials in der Nähe offenen Feuers, Hitze oder Entzündungsquellen vermeiden. Dieses Material
kann sich statisch aufladen, was zu Funkenbildung führen kann und somit eine Entzündungsquelle
darstellt. Von unverträglichen Stoffen fernhalten (Siehe Abschnitt 10 des SDB's).
7.2. Bedingungen zur sicheren
Lagerung unter
Berücksichtigung von
Unverträglichkeiten
Steht nicht zur Verfügung.
7.3. Spezifische
Endanwendungen
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Grenzwerte für berufsbedingte Exposition
Sshweiz. SUVA Grenzwerte am Arbeitsplatz
WertKomponenten Typ
TWA 360 mg/m31-Methoxy-2-propanol;
Monopropylenglycolmethyle
ther
(CAS 107-98-2)
100 ppm
Überschreitungsfaktor
für
Spitzenbegrenzung
720 mg/m3
200 ppm
TWA 9000 mg/m3Kohlendioxid (CAS
124-38-9)
5000 ppm
EU. Richtgrenzwerte für Exposition in der Richtlinie 91/322/EWG, 2000/39/EG, 2006/15/EG, 2009/161/EG, 2017/164/EU
WertKomponenten Typ
TWA 375 mg/m31-Methoxy-2-propanol;
Monopropylenglycolmethyle
ther
(CAS 107-98-2)
100 ppm
Überschreitungsfaktor
für
Spitzenbegrenzung
568 mg/m3
150 ppm
TWA 9000 mg/m3Kohlendioxid (CAS
124-38-9)
5000 ppm
Biologische Grenzwerte
Schweiz. BAT-Werte (Biologische Grenzwerte am Arbeitsplatz gemäß SUVA)
WertKomponenten Determinante Probekörpe
r
Probenahmezeitp
unkt
20 mg/l 1-Methoxyprop
anol-2
Urin
*
1-Methoxy-2-propanol;
Monopropylenglycolmethyle
ther
(CAS 107-98-2)
* - Details zur Probenentnahme finden Sie im Quellendokument.
Standardüberwachungsverfahren befolgen.
Empfohlene
Überwachungsverfahren
SDS SWITZERLAND
Materialbezeichnung: QUICKLEEN PLUS IND - Manufacturers
BDS001716 Versionsnummer: 01 Ausgabedatum: 07-September-2020
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