Datasheet
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H223
Entzündbares Aerosol.
H229
Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
Sicherheitshinweise
Prävention
P102
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und sonstigen Entzündungsquellen
fernhalten. Nicht rauchen.
P211
Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
P251
Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
Reaktion
Steht nicht zur Verfügung.
Lagerung
P410 + P412
Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen.
Entsorgung
Steht nicht zur Verfügung.
Zusätzliche Angaben auf dem
Etikett
EUH066 - Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Diese Mischung erfüllt nicht die Kriterien eines vPvB- / PBT-Stoffs gemäß Verordnung (EG) Nr.
1907/2006, Anhang XIII.
2.3. Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2. Gemische
Allgemeine Angaben
HinweiseIndex-Nr.REACH-
Registrierungsnummer
CAS-Nr. /
EG-Nummer
%Chemische Bezeichnung
Einstufung:
-Kohlenwasserstoffe, C 11-C14,
n-alkanes, isoalkanes, cyclics, < 2%
aromatics
01-2119456620-43EC926-141-6
-
50 - 75
Asp. Tox. 1;H304
Einstufung:
-Kohlendioxid #Ausnehmen124-38-9
204-696-9
1 - 5
Press. Gas;H280
Einstufung:
-Dipropylenglykol-monomethylaether #01-2119450011-6034590-94-8
252-104-2
1 - 5
-
Einstufung:
-Sulfonsäuren, Erdöl-stämmige,
Natriumsalze
01-2119527859-2268608-26-4
271-781-5
1 - 5
Eye Irrit. 2;H319
Liste mit Abkürzungen und Symbolen, die möglicherweise vorstehend verwendet wurden
#: Für diesen Stoff gibt es einen Grenzwert bzw. Grenzwerte der Union für die Exposition am Arbeitsplatz.
M: M-Faktor
PBT: Persistente, bioakkumulierbare und toxische Substanz.
vPvB: Sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Substanz.
Alle Konzentrationen sind in Gewichtsprozent angegeben, sofern der Inhaltsstoff kein Gas ist. Gaskonzentrationen werden in
Volumenprozent angegeben.
Der volle Wortlaut für alle H-Sätze wird in Abschnitt 16 angegeben.
Weitere Kommentare
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Sicherstellen, dass medizinisches Personal sich der betroffenen Materialien bewusst ist und
Schutzvorkehrungen trifft.
Allgemeine Angaben
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei Auftreten von Symptomen betroffene Person an die frische Luft bringen. Ärztliche Hilfe
hinzuziehen, wenn die Symptome anhalten.
Einatmen
Mit Wasser und Seife abwaschen. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn sich Reizung entwickelt und
anhält.
Hautkontakt
Mit Wasser spülen. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn sich Reizung entwickelt und anhält.
Augenkontakt
Wenn es zu dem sehr unwahrscheinlichen Fall des Verschluckens kommt, einen Arzt oder eine
Vergiftungszentrale anrufen.
Verschlucken
Exposition kann kurzfristige Reizung, Rötung oder Unwohlsein verursachen.
4.2. Wichtigste akute und
verzögert auftretende
Symptome und Wirkungen
SDS SWITZERLAND
Materialbezeichnung: 2-26 - Manufacturers
BDS000230 Versionsnummer: 01 Ausgabedatum: 29-Juli-2020
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