Security Datasheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2020/878
05.05.2023 (Überarbeitungsdatum)
CH - de
3/16
3.2. Gemische
Name
Produktidentifikator
%
Einstufung gemäß Verordnung
(EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n-Alkane, Isoalkane,
cyclisch, < 5% n-Hexan
EG-Nr.: 921-024-6
REACH-Nr: 01-2119475514-
35
25 – 50
Flam. Liq. 2, H225
Skin Irrit. 2, H315
STOT SE 3, H336
Asp. Tox. 1, H304
Aquatic Chronic 2, H411
Orange süß, Extrakt
CAS-Nr.: 8028-48-6
EG-Nr.: 232-433-8
REACH-Nr: 01-2119493353-
35
10 – 25
Flam. Liq. 3, H226
Skin Irrit. 2, H315
Skin Sens. 1, H317
Asp. Tox. 1, H304
Aquatic Chronic 2, H411
Kohlenwasserstoffe, C9-11, n-Alkane, Isoalkane,
cyclische, <2% aromaten
Stoff mit nationalem Arbeitsplatzgrenzwert (CH)
EG-Nr.: 919-857-5
REACH-Nr: 01-2119463258-
33
10 – 25
Flam. Liq. 3, H226
STOT SE 3, H336
Asp. Tox. 1, H304
EUH066
Cyclohexan
Stoff mit nationalem Arbeitsplatzgrenzwert (CH); Stoff,
für den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für die
Exposition am Arbeitsplatz gilt
CAS-Nr.: 110-82-7
EG-Nr.: 203-806-2
EG Index-Nr.: 601-017-00-1
REACH-Nr: 01-2119463273-
41
10 – 25
Flam. Liq. 2, H225
Asp. Tox. 1, H304
Skin Irrit. 2, H315
STOT SE 3, H336
Aquatic Acute 1, H400
Aquatic Chronic 1, H410
Kohlendioxid (CO2)
(Treibgas (Aerosol))
Stoff mit nationalem Arbeitsplatzgrenzwert (CH); Stoff,
für den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für die
Exposition am Arbeitsplatz gilt
CAS-Nr.: 124-38-9
1 – 5
Press. Gas (Comp.), H280
Produkt unterliegt CLP Artikel 1.1.3.7. Die Offenlegungsregeln der Komponenten werden in diesem Fall geändert.
Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein
:
Sofort einen Arzt rufen. Sicherstellen, dass medizinisches Personal sich der betroffenen
Materialien bewusst ist und Schutzvorkehrungen trifft.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen
:
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Suchen Sie bei
Anzeichen/Symptomen einen Arzt auf.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt
:
Haut mit viel Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen. Bei Hautreizung oder
-ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Bei auftretender Reizung,
Arzt aufsuchen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt
:
Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen. Bei auftretender Reizung, Arzt aufsuchen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken
:
Kein Erbrechen auslösen. Sofort einen Arzt rufen. Mund ausspülen. Sollte Erbrechen
eintreten, den Kopf nach unten halten, damit kein Mageninhalt in die Lungen gerät.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome/Wirkungen
:
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Symptome/Wirkungen nach Hautkontakt
:
Reizung. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Wiederholter Kontakt kann zu
spröder oder rissiger Haut führen.
Symptome/Wirkungen nach Verschlucken
:
Lungenödem möglich.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Allgemeine Unterstützungsmaßnahmen und symptomatische Behandlung sind angezeigt. Betroffene Person unter Beobachtung halten. Symptome
können verzögert auftreten.