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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Während der Entsorgung geeignete Schutzkleidung und -ausrüstung tragen. Beschädigte Behälter
oder ausgetretenes Material nur berühren, wenn geeignete Schutzkleidung getragen wird.
Nicht für Notfälle
geschultes Personal
Unnötiges Personal fernhalten. Geschlossene Räume vor dem Betreten lüften. Wenn grössere
Mengen verschütteten Materials nicht eingedämmt werden können, sollen die lokalen Behörden
benachrichtigt werden. Für persönliche Schutzmaßnahmen, siehe Abschnitt 8 im SDB.
Einsatzkräfte
Eindringen in die Kanalisation, den Boden oder Wasserwege vermeiden.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Das Leck abdichten, soweit dies ohne Gefahr möglich ist. Falls das Leck nicht repariert werden
kann, so ist die Gasflasche in einen sicheren und offenen Bereich zu bringen. Den Bereich
absperren bis sich das Gas verflüchtigt hat. Alle Zündquellen vermeiden (nicht Rauchen, keine
Fackeln, Funken oder Flammen im Nahbereich). Brennbare Stoffe (Holz, Papier, Öl usw.) von dem
ausgetreten Material fernhalten. Das Produkt ist mit Wasser nicht mischbar und breitet sich auf der
Wasseroberfläche aus.
6.3. Methoden und Material für
Rückhaltung und Reinigung
Für persönliche Schutzmaßnahmen, siehe Abschnitt 8 im SDB. Für Abfallentsorgung siehe
Abschnitt 13 im SDB.
6.4. Verweis auf andere
Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Behälter steht unter Druck: Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach der
Verwendung. Bei fehlendem oder defektem Sprühknopf nicht verwenden. Nicht gegen Flamme
oder auf glühenden Gegenstand sprühen. Während des Gebrauchs nicht rauchen oder erst nach
vollständigem Trocknen der besprühten Oberfläche. Keine Schneid-, Schweiß-, Löt-, Bohr- oder
Schleifarbeiten am Behälter durchführen, und Behälter nicht Hitze, Feuer, Funken oder anderen
Entzündungsquellen aussetzen. Alle Geräte, die zur Handhabung des Produktes verwendet
werden, müssen geerdet sein. Leere Behälter nicht wieder verwenden. Nur in gut gelüfteten
Bereichen verwenden. Geeignete persönliche Schutzausrüstung tragen. Anerkannte industrielle
Hygienemaßnahmen beachten.
7.1. Schutzmaßnahmen zur
sicheren Handhabung
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50 °C schützen. Nicht
durchstechen, verbrennen oder zusammenquetschen. Handhabung oder Lagerung dieses
Materials in der Nähe offenen Feuers, Hitze oder Entzündungsquellen vermeiden. Dieses Material
kann sich statisch aufladen, was zu Funkenbildung führen kann und somit eine Entzündungsquelle
darstellt. Von unverträglichen Stoffen fernhalten (Siehe Abschnitt 10 des SDB's).
Lagerklasse (TRGS 510): 2B (Aerosolpackungen und Feuerzeuge)
7.2. Bedingungen zur sicheren
Lagerung unter
Berücksichtigung von
Unverträglichkeiten
Steht nicht zur Verfügung.
7.3. Spezifische
Endanwendungen
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Für den bzw. die Inhaltsstoffe sind keine Expositionsgrenzen angegeben.
Grenzwerte für berufsbedingte
Exposition
Für den bzw. die Inhaltsstoffe sind keine biologischen Expositionsgrenzen angegeben.
Biologische Grenzwerte
Standardüberwachungsverfahren befolgen.
Empfohlene
Überwachungsverfahren
Steht nicht zur Verfügung.
Abgeleitete Expositionshöhe
ohne Beeinträchtigung
(Derived No Effect Level,
DNEL)
Abgeschätzte
Nicht-Effekt-Konzentrationen
(PNECs)
Steht nicht zur Verfügung.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Gute allgemeine Lüftung. Lüftungsgrad muss an die Bedingungen angepasst werden.
Gegebenenfalls Prozesskammern, örtliche Abluftsysteme oder andere bauliche Maßnahmen zur
Kontrolle der Konzentrationen in der Luft einsetzen, um diese unterhalb der empfohlenen
Belastungsgrenzen zu halten. Wenn keine Expositionsgrenzen festgesetzt wurden, die
Konzentrationen in der Luft auf einem akzeptierbaren Niveau halten.
Geeignete technische
Steuerungseinrichtungen
Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung
Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. Persönliche Schutzausrüstung muss
in Übereinstimmung mit den geltenden CEN-Normen und nach Absprache mit dem Lieferanten für
persönliche Schutzausrüstung gewählt werden.
Allgemeine Angaben
Sicherheitsbrille mit Seitenschutz (oder Schutzbrille) tragen. Augenschutz entsprechend DIN EN
166 tragen.
Augen-/Gesichtsschutz
Hautschutz
SDS SWITZERLAND
Materialbezeichnung: BUTANE REF - Kontakt chemie - Europe
UDS001005AE Versionsnummer: 01 Ausgabedatum: 07-März-2022
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