Certifications 2

EG-Sicherheitsdatenblatt
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Art.31
Produktname :
BUTANE REF
Erstellt/Überarbeitet am:
02.10.18 Version :
1.0
Ref.Nr.:
UDS001005_104_20181002 (GE)
Ersetzt Fassung vom:
CRC Industries Europe bvba
Touwslagerstraat 1, 9240 Zele Belgium
Tel (+32) (0) 52 / 45 60 11 Fax (+32) (0) 52 / 45 00 34 www.crcind.com
3.2. Gemische
Gefährlicher Stoff
Registrierungsnummer
CAS-
Nr.
EC-
nr
w/w
%
Gefahrenklasse
und -kategorie
Gefahrenhinweise
Anmerkungen
Kohlenwasserstoffe, C3-4-
reich,Erdöldestillat Gase aus der
Erdölverarbeitung (1,3-Butadien
< 0.1%)
01-2119485926-20
68512-
91-4
270-
990-
9
60-
100
Pressgas, Entz.
Gas 1
H280,H220
K,G
Erläuterungen
G : Ausgenommen von der Registrierungspflicht gemäß Art.2(7)der REACH-Verordnung 1907/2006
K : Nicht als krebserzeugend klassifiziert. Der Stoff enthält weniger als 0,1 Gew.% 1,3-Butadien (Einecs-Nr. 203-450-8)
(* Erläuterung der Sätze: siehe Kapitel 16)
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Augenkontakt :
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt
konsultieren
Hautkontakt :
Falls Kontakt mit der Flüssigkeit erfolgt ist, die gefrorenen Hautstellen mit
Wasser auftauen, Kleidungsstücke sorgfältig entfernen und mit Seife &
Wasser waschen
Ärztlich behandeln lassen, falls die Reizung andauert
Einatmen :
Den Patienten an die frische Luft bringen
Bei Atmungsschwierigkeiten Sauerstoff geben
Nur künstlich beatmen, wenn der Patient nicht atmet
Verschlucken :
Verschlucken ist nicht wahrscheinlich
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Einatmen :
Übermäßiges Einatmen der Lösungsmitteldämpfe kann Übelkeit,
Kopfschmerzen und Schwindel hervorrufen
Verschlucken :
Verschlucken ist nicht wahrscheinlich
Hautkontakt :
Die Flüssigkeit kann Erfrierungen hervorrufen.
Augenkontakt :
Die Flüssigkeit kann Erfrierungen hervorrufen.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Allgemeine Hinweise :
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich dieses
Etikett vorzeigen)
Bei ungewöhnlichen oder andauernden Symptomen immer ärztlichen Rat
einholen
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung