Safety data sheet

EG-Sicherheitsdatenblatt
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Art.31
Produktname :
Rust Converter
Erstellt/Überarbeitet am:
12.09.16 Version : 3.0
Ref.Nr.:
BDS000397_4_20160912 (GE)
Ersetzt Fassung vom:
BDS000397_20150320
CRC Industries Europe bvba
Touwslagerstraat 1, 9240 Zele Belgium
Tel (+32) (0) 52 / 45 60 11 Fax (+32) (0) 52 / 45 00 34 www.crcind.com
Gesundheit:
Reproduktionstoxizität, Kategorie 1B
Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen .
Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Augenreizung, Kategorie 2
Verursacht schwere Augenreizung.
Umwelt:
Gewässergefährdend, chronische Kategorie 3
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Weitere Gefahren :
Nur für gewerbliche Verbraucher.
Weitere Gefahren :
Nicht klassifiziert
2.2. Kennzeichnungselemente
Etikettierung gemäß Verordnung (EC) Nr. 1272/2008.
Produktidentifikator:
Enthält:
2-Hydroxy-5-nonyl(branched)-benzaldehyde oxime
Gefahrenpiktogramme:
Signalwort:
Gefahr
Gefahrenhinweise:
H360 : Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib
schädigen .
H317 : Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 : Verursacht schwere Augenreizung.
H412 : Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
P201 : Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P202 : Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
P261 : Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P272 : Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes
tragen.
P308/313 : BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche
Hilfe hinzuziehen.
P333/313 : Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche
Hilfe hinzuziehen.
P337/313 : Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche
Hilfe hinzuziehen.
P405 : Unter Verschluss aufbewahren.
P501-2 : Inhalt/Behälter an genehmigte Sondermüllsammelstelle zuführen.
Ergänzende
Gefahreninformationen:
Nur für gewerbliche Verbraucher.
Dir. 2004/42/EC bezüglich der Emissionsbegrenzung an leichtflüchtigen
organischen Komponenten (VOC) organischer Lösemittel in Farben, Lacken
und Produkten zur Fahrzeugnachbearbeitung.
Cat. IIA (i) VOC max 140 g /L
2.3. Sonstige Gefahren
Keine
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen