Safety data sheet
EG-Sicherheitsdatenblatt
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Art.31
Produktname :
CITRUS CLEANER AND
DEGREASER
Erstellt/Überarbeitet am:
23.07.15 Version :
1.0
Ref.Nr.:
UDS000539_4_20150723 (GE)
Ersetzt Fassung vom:
BB11550
CRC Industries Europe bvba
Touwslagerstraat 1, 9240 Zele – Belgium
Tel (+32) (0) 52 / 45 60 11 – Fax (+32) (0) 52 / 45 00 34 – www.crcind.com
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spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Hautkontakt :
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Einatmen :
BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte
Atmung sorgen.
Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Verschlucken :
Beim Verschlucken nicht zum Erbrechen bringen
Ärztlichen Rat einholen
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Einatmen :
Kann Irritationen verursachen.
Symptome: Halsentzündung, Husten
Verschlucken :
Kann zu Magendarmstörungen führen
Symptome: Halsschmerzen, Unterleibsschmerz, Übelkeit, Erbrechen.
Hautkontakt :
Reizt die Haut.
Symptome: Rötung und Schmerzen
Augenkontakt :
Gefahr ernster Augenschäden.
Symptome: Rötungen und Schmerzen, Beeinträchtigungen der Sehkraft
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Allgemeine Hinweise :
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett
vorzeigen)
Bei ungewöhnlichen oder andauernden Symptomen immer ärztlichen Rat
einholen
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Schaum, Kohlendioxyd oder Löschpulver
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Kann bei Brand schädliche und giftige Rauchgase abgeben
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Den (die) Behälter, der (die) dem Brand ausgesetzt ist (sind), durch Bespritzen mit Wasser kühl halten
Bei Brandfall den Rauch nicht einatmen
Atemschutzgerät tragen
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren