Safety data sheet

EG-Sicherheitsdatenblatt
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Art.31
Produktname :
Heavy Duty Degreaser
Erstellt/Überarbeitet am:
20.02.18 Version : 3.0
Ref.Nr.:
UDS000037_4_20180220 (GE)
Ersetzt Fassung vom:
UDS000037_20150723
CRC Industries Europe bvba
Touwslagerstraat 1, 9240 Zele Belgium
Tel (+32) (0) 52 / 45 60 11 Fax (+32) (0) 52 / 45 00 34 www.crcind.com
Gefährlicher Stoff
Registrierungsnummer
CAS-Nr.
EC-nr
w/w
%
Gefahrenklasse und -
kategorie
Gefahrenhinweise
Anmerkungen
Alcolhol C10,
ethoxylated
-
26183-
52-8
500-
046-6
1-5
Acute Tox. 4, Eye Irrit. 2
H302,H319
X
Natriumhydroxid
01-2119457892-27
1310-73-
2
215-
185-5
<3
Skin Corr. 1A
H314
B
Erläuterungen
B : Stoffe mit nationalen Arbeitsplatz-Grenzwerten
X : SCL (Spezifische Konzentrationsgrenzwerte) gemäß Art.10 der CLP-Verordnung 1272/2008
(* Erläuterung der Sätze: siehe Kapitel 16)
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Augenkontakt :
Falls die Substanz in die Augen gelangt ist, während mindestens 15 Minuten
reichlich mit Wasser auswaschen
Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter
ausspülen.
Ärztlichen Rat einholen
Hautkontakt :
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Mit Wasser und Seife abwaschen.
Die Haut nicht mit Lösungsmitteln reinigen
Ärztlichen Rat einholen
Einatmen :
Den Patienten an die frische Luft bringen
Ärztlichen Rat einholen
Verschlucken :
Beim Verschlucken nicht zum Erbrechen bringen
Ärztlichen Rat einholen
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Einatmen :
Kann Irritationen verursachen.
Symptome: Halsentzündung, Husten, Kurzatmigkeit
Verschlucken :
Kann zu Magendarmstörungen führen
Symptome: Halsschmerzen, Unterleibsschmerz, Übelkeit, Erbrechen.
Hautkontakt :
Reizt die Haut
Symptome: Rötung und Schmerzen
Augenkontakt :
Reizt die Augen
Symptome: Rötungen und Schmerzen, Beeinträchtigungen der Sehkraft
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Allgemeine Hinweise :
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett
vorzeigen)
Bei ungewöhnlichen oder andauernden Symptomen immer ärztlichen Rat
einholen
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel