Safety data sheet
EG-Sicherheitsdatenblatt
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Art.31
Produktname :
STRIPING PAINT
Erstellt/Überarbeitet am:
27.03.12 Version :
1.0
Ref.Nr.:
BDS001273_4_20120327
Ersetzt Fassung vom:
AB37791
CRC Industries Europe bvba
Touwslagerstraat 1, 9240 Zele – Belgium
Tel (+32) (0) 52 / 45 60 11 – Fax (+32) (0) 52 / 45 00 34 – www.crcind.com
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Gesundheit:
R66: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
R67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Physikalisch:
HOCHENTZÜNDLICH
Umwelt:
R52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig
schädliche Wirkungen haben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Warnsymbole :
HOCHENTZÜNDLICH
R-Sätze (Gefahren) :
R52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig
schädliche Wirkungen haben.
R66: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
R67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
S-Sätze (Sicherheit) :
S2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S16: Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
S23: Dampf/Aerosol nicht einatmen.
S24: Berührung mit der Haut vermeiden.
S29/35: Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter
müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S46: Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder
Etikett vorzeigen.
S51: Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
Zusätzliche
Kennzeichnungselemente
nach Aerosolrichtlinie
75/324/EC:
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über
50°C schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen.
Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen.
Ohne ausreichende Lüftung Bildung explosionsfähiger Gemische möglich.
Andere zusätzliche Hinweise
auf dem Etikett:
Bemerkung: Zubereitungen, die als gesundheitsschädlich eingestuft sind, weil
sie eine Aspirationsgefahr für den Menschen darstellen, müssen dann nicht mit
dem R-Satz R65 gekennzeichnet werden, wenn sie in Aerosolpackungen oder
Behältern mit versiegelter Sprühvorrichtung in den Verkehr gebracht werden.
(siehe EU-Direktive 67/548 Anhang VI 9.4 und TRGS 200)
2.3. Sonstige Gefahren
Keine
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoffe
Nicht anwendbar.
3.2. Gemische
Gefährlicher Stoff CAS-Nr. EC-nr w/w % Symbol R-Sätze* Anmerkungen