Certifications 2

Isopropanol offene Ware
EG-Sicherheitsdatenblatt
Materialnummer: 402_bulk
Druckdatum: 17.01.2017 Seite 3 von 7
ITW LLC & Co. KG
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Wenn gefahrlos möglich, unbeschädigte Behälter aus der Gefahrenzone entfernen.
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen .
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen .
Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Alle Zündquellen entfernen. Für ausreichende
Lüftung sorgen. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen .
Wenn gefahrlos möglich, Leckagen stoppen und ausgelaufenes Material aufnehmen. Ansonsten kontroliert
abbrennen lassen. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Explosionsgefahr.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Den betroffenen Bereich belüften.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Bei offenem Umgang sind Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol
nicht einatmen.
Hinweise zum sicheren Umgang
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen halten. Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Gegen direkte
Sonneneinstrahlung schützen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Nicht zusammen lagern mit: Material, sauerstoffreich, brandfördernd. Selbstentzündliche Stoffe.
Zusammenlagerungshinweise
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
Spitzenbegr.F/m³mg/m³ppmBezeichnungCAS-Nr. Art
2(II)200Propan-2-ol67-63-0 500
Biologische Grenzwerte (TRGS 903)
Proben.-
Zeitpunkt
Parameter Grenzwert Unters.- materialBezeichnungCAS-Nr.
67-63-0 Propan-2-ol B25 mg/l bAceton
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Revisions-Nr.: 1,06 Überarbeitet am: 27.05.2015 D - DE