Safety data sheet

Isopropanol
EG-Sicherheitsdatenblatt
Materialnummer: 402
Druckdatum: 28.05.2015 Seite 2 von 7
ITW LLC & Co. KG
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen
fernhalten. Nicht rauchen.
P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen von mehr als 50 °C/122 °F
aussetzen.
P403+P233 Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
Sicherheitshinweise
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2. Gemische
Gefährliche Inhaltsstoffe
EG-Nr.
AnteilBezeichnung
CAS-Nr.
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG
Index-Nr.
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
REACH-Nr.
200-661-7
50-100 %
2-Propanol; Isopropylalkohol; Isopropanol
F - Leichtentzündlich, Xi - Reizend R11-36-6767-63-0
Flam. Liq. 2, Eye Irrit. 2, STOT SE 3; H225 H319 H336
603-117-00-0
204-696-9
2,5-10 %
Kohlendioxid
124-38-9
Compressed gas; H280
Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Für Frischluft sorgen. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich,
Betriebsanweisung oder Sicherheitsdatenblatt vorzeigen).
Nach Einatmen
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit: Wasser. Kontaminierte Kleidung wechseln.
Nach Hautkontakt
Falls das Produkt in die Augen gelangt, sofort bei geöffnetem Lidspalt mit viel Wasser mindestens 5
Minuten spülen. Anschließend Augenarzt konsultieren.
Nach Augenkontakt
Bei Verschlucken sofort trinken lassen: Wasser.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine Daten verfügbar
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Revisions-Nr.: 1,07 Überarbeitet am: 12.03.2015 D - DE