Safety data sheet Article 11218901
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit
vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für
Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die
Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien.
Besondere
Schutzausrüstung bei der
Brandbekämpfung
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Sofort Rettungskräfte hinzuziehen. Undichte Stelle verschließen, wenn gefahrlos möglich.
Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Eintritt in Kanalisation, Gewässer, Keller oder
geschlossene Bereiche vermeiden. Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.
B. Sand, Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen
Bestimmungen in einen dafür vorgesehenen Behälter geben. Über ein anerkanntes
Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den
Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die zuständigen
Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde
(Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft).
Grosse freigesetzte Menge
Undichte Stelle verschließen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich
entfernen. Mit inertem Material absorbieren und in einen geeigneten Entsorgungsbehälter
geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
Kleine freigesetzte Menge
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht für Notfälle
geschultes Personal
Einsatzkräfte
6.4 Verweis auf andere
Abschnitte
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall.
Brandbekämpfungsmaßnahmen finden Sie in Abschnitt 5.
Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicher Schutzausrüstung.
Siehe Abschnitt 12 für Umweltschutzmassnahmen.
Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder
nicht ausreichend trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und
ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht berühren oder
betreten. Vorsicht Rutschgefahr; Vorsichtig gehen um Sturz zu vermeiden. Geeignete
persönliche Schutzausrüstung anlegen.
Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu
geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch Informationen in "Für
Personen, die keine Rettungskräfte sind".
Lagerung und Verwendung nur in für dieses Produkt vorgesehenen Gefäßen/Behältern. Von
Hitze und direkter Sonneneinstrahlung fernhalten. Behälter bis zur Verwendung dicht
verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen
und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern
aufbewahren. Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. An einem trockenen, kühlen
und gut durchlüfteten Ort von unverträglichen Materialien entfernt lagern (siehe Abschnitt 10).
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen
Ratschlag zur allgemeinen
Arbeitshygiene
7.2 Bedingungen zur
sicheren Lagerung unter
Berücksichtigung von
Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen
Empfehlungen
Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen.
Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet,
gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Nach Umgang gründlich waschen. Kontaminierte
Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt
8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen.
Ungeeignet
Längere Exposition bei erhöhter Temperatur.
Siehe Abschnitt 1.2 sowie die Szenarien unter Exposition im Anhang, wo zutreffend.
Name des Produkts / Inhaltsstoffs
Expositionsgrenzwerte
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatz-Grenzwerte
Produktname
Version
2
Visco 3000 A3/B4 10W-40
Seite: 3/10
466840-DE01
Produktcode
Ausgabedatum
10 Dezember 2012
Format
Deutschland
Sprache
DEUTSCH
(Germany)