Safety Data Sheet Article 25932124
WETTERSCHUTZFARBE
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ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
Nationale Vorschriften
Sonstige EU-Bestimmungen
1 Anhang Nr. 4
Wassergefährdungsklasse
:
Nicht anwendbar.
Anhang XVII -
Beschränkung der
Herstellung des
Inverkehrbringens und
der Verwendung
bestimmter gefährlicher
Stoffe, Mischungen und
Erzeugnisse
:
Technische Anleitung Luft
:
TA-Luft Nummer 5.2.5: 5,4%
TA-Luft Klasse I - Nummer 5.2.5: 0,5%
Europäisches Inventar
:
Mindestens eine Komponente ist nicht gelistet.
Internationale Vorschriften
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Karzinogene
Wirkungen
Mutagene
Wirkungen
Auswirkungen auf
die Entwicklung
Auswirkungen auf
die Fruchtbarkeit
Vinylacetat
Carc. 2, H351
-
-
-
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Listenname
Name auf der Liste
Einstufung
Hinweise
Vinylacetat
Deutschland
TRGS905
Vinylacetat
K3
-
Lagerklasse (TRGS 510)
:
10
AOX
:
Das Produkt enthält organisch gebundene Halogene und kann zum AOX-Wert im
Abwasser beitragen.
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
:
Keine der Komponenten ist gelistet.
VOC
:
Seveso-Richtlinie
Dieses Produkt wird nicht unter der Seveso-Richtlinie kontrolliert.
Chemiewaffenübereinkommen, Chemikalien der Liste I, II & III
Montreal Protokoll (Anhänge A, B, C, E)
Stockholm-Konvention über persistente organische Schadstoffe
Nicht gelistet.
Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC)
Nicht gelistet.
UNECE-Aarhus-Protokoll über persistente organische Verbindungen (POP) und Schwermetalle
Nicht gelistet.
Nicht anwendbar.
Ozonabbauende Substanzen (1005/2009/EU)
Nicht gelistet.
Vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC, Prior Informed Consent) (649/2012/EU)
Nicht gelistet.
Türkei
:
Mindestens eine Komponente ist nicht gelistet.
Nicht gelistet.
Nicht gelistet.
Konform mit dem EU-Recht für diese Unterkategorie Produkts: siehe Etikett
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
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14-3-2018