Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland SICHERHEITSDATENBLATT WETTERSCHUTZFARBE ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Produktname : WETTERSCHUTZFARBE 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder des Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird. Verwendung des Produkts : Wäßriges Beschichtungsmittel für außen. 1.3.
Seite: 2/15 WETTERSCHUTZFARBE ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren : 0% Inhaltsstoffe mit nicht bekannter Ökotoxizität Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen. 2.2. Kennzeichnungselemente Signalwort : Kein Signalwort. Gefahrenhinweise : H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Seite: 3/15 WETTERSCHUTZFARBE ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen CAS: 55406-53-6 Verzeichnis: 616-212-00-7 Terbutryn EG: 212-950-5 CAS: 886-50-0 Verzeichnis: self classification EG: 220-120-9 CAS: 2634-33-5 Verzeichnis: 613-088-00-6 <0,025 Methylisothiazolinon EG: 220-239-6 CAS: 2682-20-4 Verzeichnis: self classification ≤0,09 C(M)IT/MIT(3:1) CAS: 55965-84-9 Verzeichnis: 613-167-00-5 <0,0015 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on <0,05 Acute Tox. 3, H331 Eye Dam. 1, H318 Skin Sens.
Seite: 4/15 WETTERSCHUTZFARBE ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen Verschlucken Schutz der Ersthelfer : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Person warm und ruhig halten. KEIN Erbrechen herbeiführen. : Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen. 4.2.
Seite: 5/15 WETTERSCHUTZFARBE ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle geschultes Personal : Zündquellen fernhalten und Raum gut lüften. Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden. Schutzvorschriften in Abschnitt 7 und 8 beachten.
Seite: 6/15 WETTERSCHUTZFARBE ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Hinweise zur gemeinsamen Lagerung Fernhalten von: Oxidationsmittel, starke Laugen, starke Säuren. Weitere Informationen zu Lagerungsbedingungen Hinweise auf dem Etikett beachten. Trocken, kühl und bei guter Durchlüftung lagern. Von Hitze und direkter Sonneneinstrahlung fernhalten. Von Zündquellen fernhalten. Rauchverbot. Unbefugten Zutritt verhindern.
Seite: 7/15 WETTERSCHUTZFARBE ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Geeignete technische Steuerungseinrichtungen : Für ausreichende Lüftung sorgen. Wo vernünftigerweise praktikabel kann dies durch lokale Absaugung und einer guten allgemeinen Entlüftung geschehen. Falls dies nicht ausreicht,um die Partikel- und Lösemitteldampfkonzentration unter den Arbeitsplatz- Grenzwerten zu halten, muß ein geeigneter Atemschutz getragen werden.
Seite: 8/15 WETTERSCHUTZFARBE ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen Physikalischer Zustand : Flüssigkeit. Farbe : Verschiedene: Siehe Etikett Geruch : Nicht verfügbar. : Nicht verfügbar. Geruchsschwelle pH-Wert Schmelzpunkt/Gefrierpunkt : Nicht verfügbar. : Nicht verfügbar.
Seite: 9/15 WETTERSCHUTZFARBE ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Für das Gemisch selbst liegen keine Daten vor. Das Gemisch wurde gemäß der konventionellen Methode der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) beurteilt und wird entsprechend als Gemisch mit toxikologischen Eigenschaften eingestuft. Siehe Abschnitt 2 und 3 für Details. Die Einwirkung von Lösemitteldämpfen oberhalb des Arbeitsplatz-Grenzwertes kann zu Gesundheitsschäden führen, wie z.B.
Seite: 10/15 WETTERSCHUTZFARBE ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Name des Produkts / Inhaltsstoffs Vinylacetat Methylisothiazolinon Kategorie Kategorie 3 Kategorie 3 Expositiosweg Zielorgane Nicht anwendbar. Atemwegsreizung Nicht anwendbar. Atemwegsreizung Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Name des Produkts / Inhaltsstoffs IPBC Kategorie Kategorie 1 Expositiosweg Nicht bestimmt Zielorgane Nicht bestimmt Aspirationsgefahr Nicht verfügbar.
Seite: 11/15 WETTERSCHUTZFARBE ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben Name des Produkts / Inhaltsstoffs LogPow BCF Potential Vinylacetat IPBC 0,73 2,81 - niedrig niedrig 12.4. Mobilität im Boden Verteilungskoeffizient Boden/Wasser (KOC) : Nicht verfügbar. Mobilität : Nicht verfügbar. 12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung PBT : Nicht anwendbar. vPvB P: Nicht verfügbar. B: Nicht verfügbar. T: Nicht verfügbar. : Nicht anwendbar. 12.6. Andere schädliche Wirkungen vP: Nicht verfügbar.
Seite: 12/15 WETTERSCHUTZFARBE ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Information betreffend IATA und ADN wird als nicht relevant angesehen, weil das Material nicht verpackt ist in korrekten, zugelassenen Verpackungen, welche für diese Beförderungsarten notwendig sind. ADR IMDG 14.1 UN-Nummer Nicht unterstellt. Nicht unterstellt. 14.2 Ordnungsgemäße UN- Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. - - Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Nein. Nein. Versandbezeichnung 14.
Seite: 13/15 WETTERSCHUTZFARBE ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften Keine der Komponenten ist gelistet. Anhang XVII : Nicht anwendbar. Beschränkung der Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Mischungen und Erzeugnisse Sonstige EU-Bestimmungen VOC : Konform mit dem EU-Recht für diese Unterkategorie Produkts: siehe Etikett Europäisches Inventar : Mindestens eine Komponente ist nicht gelistet.
Seite: 14/15 WETTERSCHUTZFARBE ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben CEPE-Code : 1 Kennzeichnet gegenüber der letzten Version veränderte Informationen. Abkürzungen und Akronyme : ATE = Schätzwert akute Toxizität CLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung [Verordnung (EG) Nr.
Seite: 15/15 WETTERSCHUTZFARBE ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Ausgabedatum/ Überarbeitungsdatum : 14-3-2018 Datum der letzten Ausgabe : 13-3-2018 Version : 14.02 Hinweis für den Leser Wichtiger Hinweis: Es wurde bei den Informationen in diesem Datenblatt nicht beabsichtigt, daß sie in jedem Detail erschöpfend sind.