Safety data sheet Article 23114731
WETTERSCHUTZFARBE
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ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Besondere
Vorsichtsmaßnahmen
:
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Vorsicht beim
Umgang mit leeren Behältern, die nicht gereinigt oder ausgespült wurden. Leere
Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände enthalten. Vermeiden Sie
die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit
dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.
Hinweise zur Entsorgung
:
Unter Zuhilfenahme der in diesem Sicherheitsdatenblatt bereitgestellten
Informationen muss von den zuständigen Abfallbehörden über die Klassifizierung
leerer Behälter Rat eingeholt werden.
Leere Behälter müssen verschrottet oder überholt werden.
Durch das Produkt verunreinigte Behälter sind in Übereinstimmung mit lokalen und
nationalen gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen.
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Nicht unterstellt.
Nicht unterstellt.
Nicht verfügbar.
Not applicable.
ADR
IMDG
14.1 UN-Nummer
14.2
Ordnungsgemäße
UN-
Versandbezeichnung
14.3
Transportgefahrenklassen
14.4
Verpackungsgruppe
HI/Kemler-Zahl
14.5
Umweltgefahren
14.6 Besondere
Vorsichtsmaßnahmen
für den Verwender
14.7 Massengutbeförderung
gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens
und gemäß IBC-Code
:
Nicht anwendbar.
Notfallpläne
("EmS")
Klasse
Unterklasse
-
-
Meeresschadstoff
Meeresschadstoffe
Nein.
Nicht verfügbar.
Nein.
Transport auf dem Werksgelände:
nur in
geschlossenen Behältern transportieren, die
senkrecht und fest stehen. Personen, die das
Produkt transportieren, müssen für das richtige
Verhalten bei Unfällen, Auslaufen oder
Verschütten unterwiesen sein.
Information betreffend IATA und ADN wird als nicht relevant angesehen, weil
das Material nicht verpackt ist in korrekten, zugelassenen Verpackungen,
welche für diese Beförderungsarten notwendig sind.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
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27-9-2016