Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland SICHERHEITSDATENBLATT WETTERSCHUTZFARBE ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Produktname : WETTERSCHUTZFARBE 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder des Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird. Verwendung des Produkts : Wäßriges Beschichtungsmittel für außen. 1.
WETTERSCHUTZFARBE ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren S-Sätze : S2- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S24/25- Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. S29- Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. S46- Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Ergänzende Kennzeichnungselemente : Nicht anwendbar. Spezielle Verpackungsanforderungen Mit kindergesicherten : Nicht anwendbar.
WETTERSCHUTZFARBE ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemein : Bei Auftreten von Symptomen oder bei allen Zweifelsfällen einen Arzt aufsuchen. Niemals einer bewußtlosen Person etwas durch den Mund verabreichen. Bei Bewußtlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen. Augenkontakt : Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen.
WETTERSCHUTZFARBE ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung Gefährliche thermische Zersetzungsprodukte : Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören: Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Rauch, Stickoxide. 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Spezielle : Dem Feuer ausgesetzte geschlossene Behälter mit Wasser kühlen. Löschwasser nicht in Abflüsse oder Wasserwege gelangen lassen.
WETTERSCHUTZFARBE ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung Originalbehälter. Gesetzliche Schutz- und Sicherheitsvorschriften befolgen. Informationen über Brand- und Explosionsschutz Dämpfe sind schwerer als Luft und können sich entlang dem Boden ausbreiten. Dämpfe können zusammen mit Luft ein explosives Gemisch bilden. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten : Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern.
WETTERSCHUTZFARBE ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Handschuhe : Bei längerem oder wiederholtem Umgang, die folgenden Handschuhtypen tragen: Empfohlen: Nitrilkautschuk, Neopren, Butylkautschuk Nicht empfohlen: Naturkautschuk (Latex), Polyvinylalkohol (PVA) Die Empfehlungen zu den zu verwendenden Handschuhtypen beim Umgang mit diesem Produkt basieren auf Informationen aus der folgenden Quelle: Der Benutzer muss sicherstellen, dass er den Handschuhtyp zum
WETTERSCHUTZFARBE ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften Oxidationseigenschaften 9.2 Sonstige Angaben Keine weiteren Informationen. : Nicht verfügbar. ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität : Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor. 10.2 Chemische Stabilität : Stabil unter den empfohlenen Lager- und Umgangsbedingungen (siehe Abschnitt 7). 10.
WETTERSCHUTZFARBE ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 2-Methyl-2,4-pentandiol Terbutryn Schlussfolgerung / Zusammenfassung Haut - Mildes Reizmittel Haut - Mäßig reizend Augen - Mäßig reizend Haut - Mildes Reizmittel - - - : Nicht verfügbar. Sensibilisierung Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Nicht verfügbar. Mutagenität Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Nicht verfügbar. Kanzerogenität Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Nicht verfügbar.
WETTERSCHUTZFARBE ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben Verteilungskoeffizient Boden/Wasser (KOC) : Nicht verfügbar. Mobilität : Nicht verfügbar. 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung PBT : Nicht anwendbar. P: Nicht verfügbar. B: Nicht verfügbar. T: Nicht verfügbar. vPvB : Nicht anwendbar. vP: Nicht verfügbar. vB: Nicht verfügbar. 12.6 Andere schädliche : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
WETTERSCHUTZFARBE 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT 14.4 Verpackungsgruppe Nicht anwendbar. Not applicable. 14.5 Umweltgefahren Meeresschadstoff No. Meeresschadstoffe Not available. 14.6 Besondere Transport auf dem Werksgelände: nur in geschlossenen Behältern transportieren, die senkrecht Vorsichtsmaßnahmen und fest stehen. Personen, die das Produkt tranportieren, müssen für das richtige Verhalten bei für den Verwender Unfällen, Auslaufen oder Verschütten unterwiesen sein.
WETTERSCHUTZFARBE ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] Aquatic Chronic 3, H412 Verfahren zur Ableitung der Einstufung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP/GHS) Einstufung Aquatic Chronic 3, H412 Begründung Rechenmethode Volltext der abgekürzten HSätze : H315 H317 H319 H400 H410 H412 Volltext der Einstufungen [CLP/GHS] : Aquatic Acute 1, H400 Aquatic Chronic 1, H410 Aquatic Chronic 3, H412 Eye Irrit.
WETTERSCHUTZFARBE ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben In diesem Datenblatt erwähnte Markennamen sind Warenzeichen oder für AkzoNobel lizensiert. Head Office Akzo Nobel Decorative Coatings B.V, Rijksstraatweg 31, 2171 AJ Sassenheim, the Netherlands Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum : 22-8-2012.