Warnings

SAFE GUN HANDLING
SICHERER UMGANG MIT WAFFEN
DE
ACHTUNG
Zu Ihrer eigenen und zur Sicherheit anderer lesen Sie die Bedienungsanleitung
vollständig und sorgfältig durch, bevor Sie mit der Waffe den ersten Versuch zu
Schießen unternehmen. Käufer und Besitzer haben die Pflicht, alle Regeln über
den Gebrauch und den Besitz von Schreckschuss-/ Reizstoff- und Signalwaffen
(SRS) zu befolgen. Jede Änderung an dieser Waffe kann zu einer Änderung
der waffenrechtlichen Einstufung führen und ist somit unzulässig. Die Gewähr-
leistung des Herstellers erlischt in diesem Fall sofort.
GARANTIE
Innerhalb des gesetzlich festgelegten Zeitraumes repariert oder ersetzt Ihnen
die Firma UMAREX GmbH & Co. KG Ihre Waffe kostenlos, falls der Defekt nicht
durch Eigenverschulden aufgetreten ist. Geben Sie die Waffe einem autorisierten
Händler, beschreiben Sie ihm das Problem und fügen Sie den entsprechenden
Kaufbeleg bei. Die von der Firma UMAREX GmbH & Co.KG hergestellten
Schreckschuss-/Reizstoff-/Signalwaffen werden gemäß dem Bundesgesetz, den
CIP-Vorschriften und dem waffentechnischen Know-how der Firma UMAREX GmbH
& Co. KG hergestellt. Somit übernehmen wir keine Haftung, falls diese Ware nach
dem Export ins Ausland nicht den dort geltenden Rechtsvorschriften entsprechen
sollte und dem Besitzer / Käufer juristische Schwierigkeiten und deren Konse-
quenzen entstehen sollten.
KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Die Firma UMAREX GmbH & Co. KG bestätigt hiermit, dass dieses Produkt in
Übereinstimmung mit den derzeit in der EU geltenden Standards, Richtlinien oder
Normen hergestellt und geprüft wurde (Stand 12.2017).
Für nähere Informationen, Sicherheits- und Zusatzhinweise sowie Datenblätter
zum Download für dieses Produkt besuchen Sie unsere Hompage www.umarex.de
REPARATUR
Eine Waffe, die nicht einwandfrei funktioniert, ist gefährlich. Es ist schwierig, eine
Waffe selbst zu reparieren und ein falscher Zusammenbau kann zu gefährlichen
Funktionsstörungen führen.
Achtung: Lassen Sie die Waffe nur von einem autorisierten Fachhändler/
Büchsenmacher überprüfen und reparieren.
Die in dieser Bedienungsanleitung genannten Gesetzesangaben beziehen sich ausschließlich nur auf Deutschland.
BITTE BEACHTEN SIE DAS JEWEILIGE
WAFFENGESETZ IN IHREM LAND!
SICHERER UMGANG MIT WAFFEN
Sie sollten mit der richtigen, sicheren Handhabung Ihrer Waffe vertraut sein. Im
Hinblick auf die Grundregeln zum sicheren Schießen bedenken Sie, dass jede
Berührung mit der Waffe als Handhabung verstanden wird.
Behandeln Sie jede Waffe so, als wäre sie geladen.
Waffe nur ungeladen in einem verschlossenen Behältnis transportieren.
Die Waffe beim Laden stets sichern, so dass sich kein Schuss ungewollt
lösen kann.
Finger stets außerhalb des Abzugbügels halten und nur zum Schuss an den
Abzug legen.
Verwenden Sie nur für diese Waffe vorgesehene Munition.
Halten Sie die Mündung stets in eine sichere Richtung.
Für das Schießen in der eigenen Wohnung und im befriedeten Besitztum
beachten sie bitte die jeweiligen nationalen Waffengesetze.
Transportieren Sie niemals eine geladene Waffe. Laden Sie nur, wenn Sie
schießen möchten.
Waffe niemals auf Menschen oder Tiere richten.
Vergewissern Sie sich vor dem Schuss, dass Ziel und der Umgebungsbereich
sicher sind, besonders bei dem Gebrauch von Pyromunition, da hier ein größer-
er Gefahrenbereich entsteht.
Kontrollieren Sie immer, ob die Waffe ungeladen ist, wenn Sie sie transportier-
en oder von einer anderen Person übernehmen.
Vergewissern Sie sich, dass Sie auch beim Stolpern oder Stürzen die Richtung
der Mündung kontrollieren können.
Aus Sicherheitsgründen sollte beim Schießen eine Schutzbrille und ein
Gehörschutz getragen werden.
Aufbewahren der Waffe stets sicher und ungeladen vor unerlaubtem Zugriff
Unbefugter (ungeschulte Personen, Kinder) und getrennt von der Munition.
Weitergabe dieser Waffe mit der Bedienungsanleitung nur an Personen, die
mit dieser Waffe genauestens vertraut und unter Beachtung der jeweiligen
Waffengesetze ihres Landes.
Jegliche Veränderungen oder Reparaturen von Waffen sollten nur von fachkun-
digen Firmen oder vom Büchsenmacher durchgeführt werden.
Legen Sie niemals eine geladene Waffe aus der Hand.
Geben Sie nur entladene Waffen an andere Personen weiter.
Das Schießen mit Schreckschusswaffen ist nur erlaubt:
- zur Gefahrenabwehr und bei Rettungsübungen
- in den Fällen der Notwehr und des Notstandes
- und durch den Inhaber des Hausrechtes oder mit dessen Zustimmung im
befriedeten Besitztum.
(näheres siehe Waffengesetz, Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 3, Nr. 2)
Zum Führen der Schreckschusswaffe benötigen sie den
sog. „Kleinen Waffenschein
Unter Führen versteht das deutsche Waffengesetz, wer die tatsächliche
Gewalt über eine Schreckschusswaffe außerhalb der eigenen Wohnung, seiner
Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt.
Der „Kleine Waffenschein“ kann bei der örtlich zuständigen Waffenbehörde
beantragt werden.
Pflege siehe Rückseite