Certifications 2
Seite: 4/11
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 18.02.2021 überarbeitet am: 11.09.2020Versionsnummer 51
Handelsname: COLORMATIC 1K SPRITZSPACHTEL 400 ML
(Fortsetzung von Seite 3)
52.0.20
·
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
*
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
·
5.1 Löschmittel
·
Geeignete Löschmittel:
Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
·
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase.
·
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
-
·
Besondere Schutzausrüstung:
Atemschutzgerät anlegen.
*
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
·
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Atemschutzgerät anlegen.
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
Zündquellen fernhalten.
·
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
·
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Kontaminiertes Material als Abfall nach Abschnitt 13 entsorgen.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
·
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
*
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
·
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
·
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen.
Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.
Atemschutzgeräte bereithalten.
·
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
·
Lagerung:
·
Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Die behördlichen Vorschriften für das Lagern von Druckgaspackungen sind zu beachten.
·
Zusammenlagerungshinweise:
Nicht erforderlich.
·
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht geschlossen halten.
Für Österreich: VbF-Klasse entfällt
·
Lagerklasse:
2 B
·
Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
-
·
7.3 Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
D
(Fortsetzung auf Seite 5)










