Certifications 2
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SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
16840
überarbeitet am: 09.10.2017
Druckdatum: 09.10.2017
HANDELSNAME: Glühlampentauchlack
(Fortsetzung von Seite 3)
ABSCHNITT 04: Erste-Hilfe-Maßnahmen
• 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
• Allgemeine Hinweise:
Benetzte Kleidungsstücke sofort entfernen bzw. ausziehen.
Vergiftungssymptome können erst nach vielen Stunden auftreten, deshalb ärztliche Überwachung
mindestens 48 Stunden nach einem Unfall.
• Nach Einatmen:
Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
• Nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife gründlich abwaschen und gut nachspülen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
• Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt
konsultieren.
• Nach Verschlucken:
Reichlich Wasser nachtrinken und Frischluftzufuhr. Unverzüglich Arzt hinzuziehen.
• Hinweise für den Arzt:
Sympthomatisch behandeln.
• 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
• 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 05: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
• 5.1 Löschmittel
• Geeignete Löschmittel:
Schaum
Löschpulver
Kohlendioxid
• Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasser im Vollstrahl
• 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase möglich.
• 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
• Besondere Schutzausrüstung:
Atemschutzgerät anlegen.
• Weitere Angaben
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
Wenn möglich, Behälter aus der Gefahrenzone bringen. Bei Erhitzen, Drucksteigerung, Berst- und
Explosionsgefahr.
ABSCHNITT 06: Maßnahmen bei unbeabsichtigter
Freisetzung
• 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Schutzvorschriften (siehe Punkt 7 und 8) beachten.
• 6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
Eventuell Alarmierung der Nachbarschaft.
• 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl)
aufnehmen.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
• 6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
(Fortsetzung auf Seite 5)
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