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Kapitel 16: Teilen von Software
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Anfordern der Fernkontrolle für geteilte Software
Nur Teilnehmer
Wenn der Moderator eine Applikation, den Desktop oder einen Webbrowser teilt,
können Sie den Moderator bitten, Ihnen die Fernkontrolle zu erteilen.
Nachdem Sie die Fernkontrolle der geteilten Software übernommen haben, können
Sie vollständig damit interagieren.
So fordern Sie die Fernkontrolle für geteilte Software an:
Wählen Sie im Sitzungs-Steuerfeld die Option Steuerung anfordern aus.
Auf dem Bildschirm des Moderators wird eine Anforderungsmeldung angezeigt.
Tipp: Wenn Sie geteilte Software aus der Ferne kontrollieren, können Sie den Moderator um die
Erlaubnis zum Kommentieren bitten. Einzelheiten finden Sie unter Anfordern der
Kommentarkontrolle von geteilter Software (auf Seite 271).
Zulassen der Fernkontrolle geteilter Software durch einen
Teilnehmer
Nur Gastgeber oder Moderator
Wenn Sie Software teilen, können Sie diese von einem Teilnehmer fernsteuern
lassen.
So überlassen Sie einem Teilnehmer die Fernkontrolle geteilter Software:
1 Wählen Sie im Sitzungs-Steuerfeld den Abwärtspfeil unter Zuweisen .