User Guide

Zugriffssteuerung
Definieren MAC-basierter ACLs
Administratorhandbuch für Managed Switches der Serien 200, 300 und 500 von Cisco Small Business (Interne Version) 576
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So fügen Sie einer ACL Regeln (ACEs) hinzu:
SCHRITT 1 Klicken Sie auf Zugriffssteuerung > MAC-basiertes ACE.
SCHRITT 2 Wählen Sie eine ACL aus, und klicken Sie auf Los. Die ACEs in der ACL werden
aufgelistet.
SCHRITT 3 Klicken Sie auf Hinzufügen.
SCHRITT 4 Geben Sie die Parameter ein.
ACL-Name: Zeigt den Namen der ACL an, zu der ein ACE hinzugefügt wird.
Priorität: Geben Sie die Priorität der ACE ein. ACEs mit höherer Priorität
werden zuerst verarbeitet. Eins ist die höchste Priorität.
Aktion: Wählen Sie die Aktion aus, die bei einer Übereinstimmung
ausgeführt werden soll. Folgende Optionen sind möglich:
-
Zulassen
: Pakete weiterleiten, die die ACE-Kriterien erfüllen.
-
Verweigern
: Pakete löschen (Drop), die die ACE-Kriterien erfüllen.
-
Herunterfahren
: Pakete löschen (Drop), die die ACE-Kriterien erfüllen und
den Port deaktivieren, von dem die Pakete empfangen wurden. Solche
Ports können auf der Seite „Port-Einstellungen“ wieder aktiviert werden.
Zeitbereich: Wählen Sie diese Option aus, um die Verwendung der ACL auf
einen bestimmten Zeitbereich zu beschränken.
Zeitbereichsname: Wenn Zeitbereich ausgewählt ist, wählen Sie den zu
verwendenden Zeitbereich aus. Zeitbereiche definieren Sie im Abschnitt
Zeitbereich.
Ziel-MAC-Adresse: Wählen Sie Jede beliebige, wenn alle Zieladressen
akzeptabel sind, oder Benutzerdefiniert, um eine Zieladresse oder einen
Bereich von Zieladressen einzugeben.
Wert von Ziel-MAC-Adresse: Geben Sie die MAC-Adresse ein, mit der die
Ziel-MAC-Adresse abgeglichen werden soll, sowie gegebenenfalls deren
Maske.
Ziel-MAC-Platzhaltermaske: Geben Sie die Maske zur Definition einer
Reihe von MAC-Adressen ein. Beachten Sie, dass diese Maske sich von
Masken, die sonst verwendet werden, z. B. Subnetzmasken, unterscheidet.
Hier zeigt das Setzen eines Bits als 1 „indifferent“ an, und 0 bedeutet, dass
dieser Wert maskiert werden soll.