Data Sheet

Produkt einen Defekt hervorrufen.
Bedingungen für die erweiterte Gewährleistung:
CHERRY gewährt Kunden das Recht im Falle des
Vorliegens eines Mangels nach Ablauf der ersten 2 Jahre
nach Lieferung des CHERRY Produktes, für einen Zeitraum
von einem weiteren Jahr Nacherfüllungsansprüche, d. h.
Nachbesserung oder Nachlieferung, zu verlangen. Die
erweiterte Gewährleistung ist gegenüber dem Verkäufer des
CHERRY Produktes unter Vorlage der Originalrechnung, des
Kaufbelegs oder eines vergleichbaren Nachweises des
Zeitpunktes des Erwerbs geltend zu machen.
Die Mängelbeseitigung im Falle der erweiterten
Gewährleistung erfolgt bei berechtigten
Nacherfüllungsansprüchen des Kunden durch CHERRY ggf.
unter Einbeziehung des jeweiligen Händlers.
Von der erweiterten Gewährleistung ausgeschlossen sind
Schäden, die durch den unsachgemäßen Gebrauch,
insbesondere durch Einwirkung von chemischen
Substanzen, entstanden sind, sonstige Beschädigungen, die
durch eine Einwirkung von außen entstanden sind, sowie
übliche Abnutzungen und optische Veränderungen, wie
insbesondere Verfärbungen oder Abrieb von Glanzstellen.
Ebenso von der erweiterten Gewährleistung ausgenommen
sind Zubehör und sonstige Teile, die nicht untrennbarer
Bestandteil der Kaufsache sind.
Irrtum, technische Änderungen und Liefermöglichkeiten
vorbehalten. Technische Angaben beziehen sich nur auf die
Spezifikation der Produkte. Eigenschaften werden damit
nicht zugesichert.
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Tel +49 (0) 9643 2061 100 • Fax +49 (0) 9643 2061 900 • info@cherry.de • www.cherry.de • 2019-05-03