Datasheet

6.
MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Sich der Freisetzung mit dem Wind
nähern. Eintritt in Kanalisation, Gewässer, Keller oder geschlossene Bereiche
vermeiden. Material aufsaugen oder zusammenkehren und in entsprechend
beschrifteten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes
Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
Grosse freigesetzte Menge
:
Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Material aufsaugen oder
zusammenkehren und in entsprechend beschrifteten Abfallbehälter geben. Über ein
anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
Kleine freigesetzte Menge
:
Handhabung
HANDHABUNG UND LAGERUNG
Lagerung
7.
Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Das Essen, Trinken und
Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder
verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen
sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen.
Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des Essbereichs
entfernen. Personen mit anamnestischer überempfindlicher Haut sollten keine
Arbeiten verrichten bei denen dieses Produkt verwendet wird. Nicht in die Augen oder
auf die Haut oder auf die Kleidung geraten lassen. Nicht einnehmen. Freisetzung in
die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu
Rate ziehen. Im Originalbehälter oder einem zugelassenen Ersatzbehälter
aufbewahren, der aus einem kompatiblen Material gefertigt wurde. Bei Nichtgebrauch
fest geschlossen halten. Leere Behälter enthalten Produktrückstände und können
gefährlich sein. Behälter nicht wiederverwenden.
Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten.
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Empfohlen
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Originalbehälter verwenden.
Name des Inhaltsstoffs
Arbeitsplatz-Grenzwerte
Empfohlene
Überwachungsverfahren
Kupfer
ACGIH TLV (USA, 1/2009).
TWA: 0.2 mg/m³ 8 Stunde(n). Form: Rauch
ACGIH TLV (USA, 1/2009). Hinweise: as Cu
TWA: 1 mg/m³, (as Cu) 8 Stunde(n).
Falls dieses Produkt Inhaltsstoffe mit Expositionsgrenzen enthält, ist möglicherweise
eine persönliche, atmosphärische (bezogen auf den Arbeitsplatz) oder biologische
Überwachung erforderlich, um die Wirksamkeit der Belüftung oder anderer
Kontrollmaßnahmen und/oder die Notwendigkeit der Verwendung von
Atemschutzgeräten zu ermitteln. Es ist auf die Europäische Norm EN 689 für
Methoden zur Ermittlung der inhalativen Exposition gegenüber chemischen Stoffen
und auf nationale Wegleitungen für Methoden zur Ermittlung gefährlicher Stoffe zu
verweisen.
8.
BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE
SCHUTZAUSRÜSTUNG
Handschutz
Verwenden Sie ein ordnungsgemäß angepaßtes, luftreinigendes oder luftgespeistes
und einer anerkannten Norm entsprechendes Atemgerät, wenn die Risikobeurteilung
dies erfordert. Die Auswahl von Atemschutzmasken muß sich nach den bekannten
oder anzunehmenden einwirkenden Konzentrationen, den Gefahren des Produkts und
den Arbeitsschutzgrenzwerten der jeweiligen Atemschutzmaske richten.
Chemikalienresistente, undurchlässige Handschuhe verwenden.
Wenn die Risikobeurteilung dies erfordert, sollten Schutzbrillen getragen werden, die
einer anerkannten Norm entsprechen, um die Exposition gegenüber
Flüssigkeitsspritzern, Nebeln oder Stäuben zu vermeiden.
Augenschutz
Atemschutz
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Körperschutz
Vor dem Umgang mit diesem Produkt sollte die persönliche Schutzausrüstung auf der
Basis der durchzuführenden Aufgabe und den damit verbundenen Risiken ausgewählt
und von einem Spezialisten genehmigt werden.
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Begrenzung und
Überwachung der
Umweltexposition
:
Emissionen von Belüftungs- und Prozessgeräten sollten überprüft werden, um
sicherzugehen, dass sie den Anforderungen der Umweltschutzgesetze genügen. In
einigen Fällen werden Abluftwäscher, Filter oder technische Änderungen an den
Prozessanlagen erforderlich sein, um die Emissionen auf akzeptable Werte
herabzusetzen.
Begrenzung und
Überwachung der
Exposition am Arbeitsplatz
:
Wenn bei der Arbeit Staub, Rauch, Gas, Dämpfe oder Nebel entstehen, verwenden
Sie Prozesskammern, örtliche Abluftanlagen oder andere technische Einrichtungen,
um die Exposition der Arbeiter unterhalb der empfohlenen oder gesetzlich
vorgeschriebenen Grenzen zu halten.
Waschen Sie nach dem Umgang mit chemischen Produkten und am Ende des
Arbeitstages ebenso wie vor dem Essen, Rauchen und einem Toilettenbesuch
gründlich Hände, Unterarme und Gesicht. Geeignete Methoden zur Beseitigung
kontaminierter Kleidung wählen. Kontaminierte Arbeitskleidung nicht aerhalb des
Arbeitsplatzes tragen. Kontaminierte Kleidung vor der erneuten Verwendung waschen.
Stellen Sie sicher, dass in der Nähe des Arbeitsbereichs Augenspülstationen und
Sicherheitsduschen vorhanden sind.
Hygienische Maßnahmen
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Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
7/5/2011.
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