Datasheet

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
ES896BE Flux-Off® No Clean Plus
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
Es sind keine zusätzlichen Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in den
zutreffenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind, PBT- oder vPvB-Stoffe bzw.
gleichermaßen bedenkliche Stoffe sind oder welche einen Arbeitsplatzgrenzwert haben und daher in diesem Abschnitt
angegeben werden müssten.
[1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich
[2] Stoff mit einem Arbeitsplatzgrenzwert
[3] Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
[4] Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
[5] Ähnlich besorgniserregender Stoff
Typ
H411
Methanol
EG: 200-659-6
CAS: 67-56-1
Verzeichnis: 603-001-00-X
≤1.8
Flam. Liq. 2, H225
Acute Tox. 3, H301
Acute Tox. 3, H311
Acute Tox. 3, H331
Skin Irrit. 2, H315
Eye Irrit. 2, H319
STOT SE 1, H370
[1] [2]
n-Hexan
EG: 203-777-6
CAS: 110-54-3
Verzeichnis: 601-037-00-0
<1
Flam. Liq. 2, H225
Skin Irrit. 2, H315
Eye Irrit. 2, H319
Repr. 2, H361f
(Fruchtbarkeit)
STOT SE 3, H336
STOT RE 2, H373
Asp. Tox. 1, H304
Aquatic Chronic 2,
H411
[1] [2]
Siehe Abschnitt 16
für den vollständigen
Wortlaut der oben
angegebenen H-
Sätze.
Hautkontakt
Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren
Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen.
Mindestens 10 Minuten lang ständig spülen. Einen Arzt verständigen.
Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und
Schuhe ausziehen. Mindestens 10 Minuten lang ständig spülen. Einen Arzt
verständigen. Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Schuhe vor der
Wiederverwendung gründlich reinigen.
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen,
die das Atmen erleichtert. Bei Verdacht, dass immer noch Dämpfe vorhanden sind,
muss der Retter eine geeignete Atmemschutzmaske oder ein umluftunabhängiges
Atemschutzgerät tragen. Bei nicht vorhandener oder unregelmäßiger Atmung oder
beim Auftreten eines Atemstillstands ist durch ausgebildetes Personal eine
künstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten. Für die Erste Hilfe leistende
Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen.
Einen Arzt verständigen. Falls nötig ein Giftinformationszentrum oder einen Arzt
anrufen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe
hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B.
Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern.
Einatmen
Augenkontakt
:
:
:
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
5/16/2017
Datum der letzten Ausgabe
Keine frühere Validierung
Version
1
4/18