Datasheet

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
ES896BE Flux-Off® No Clean Plus
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Besondere
Vorsichtsmaßnahmen
:
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Leere Behälter
und Auskleidungen können Produktrückstände enthalten. Behälter nicht aufstechen
oder verbrennen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.6 Besondere
Vorsichtsmaßnahmen für
den Verwender
14.7 Massengutbeförderung
gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens
und gemäß IBC-Code
Transport auf dem Werksgelände:
nur in geschlossenen Behältern transportieren,
die senkrecht und fest stehen. Personen, die das Produkt tranportieren, müssen für
das richtige Verhalten bei Unfällen, Auslaufen oder Verschütten unterwiesen sein.
:
Nicht verfügbar.
:
Druckgaspackungen,
entzündbar
2
-
Druckgaspackungen,
entzündbar
2.1
-
2
Druckgaspackungen,
entzündbar
-
1950
1950
1950
Die Kennzeichnung
als umweltgefährlicher
Stoff ist nicht
erforderlich, wenn
dieser Stoff in
Mengen von ≤5 l oder
≤5 kg transportiert
wird.
Tunnelcode
(D)
Die Kennzeichnung
als umweltgefährlicher
Stoff ist nicht
erforderlich, wenn
dieser Stoff in
Mengen von ≤5 l oder
≤5 kg transportiert
wird.
The marine pollutant
mark is not required
when transported in
sizes of ≤5 L or ≤5 kg.
ADR/RID
IMDG
IATA
14.1 UN-Nummer
14.2
Ordnungsgemäße
UN-
Versandbezeichnung
14.3
Transportgefahrenklassen
14.4
Verpackungsgruppe
ADN
Zusätzliche
Informationen
14.5
Umweltgefahren
Ja.
Ja.
Yes.
Yes. The
environmentally
hazardous substance
mark is not required.
1950
Druckgaspackungen,
entzündbar
2.1
-
The environmentally
hazardous substance
mark may appear if
required by other
transportation
regulations.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff
oder das Gemisch
EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe
Besonders besorgniserregende Stoffe
Keine der Komponenten ist gelistet.
Anhang XIV
Keine der Komponenten ist gelistet.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
5/16/2017
Datum der letzten Ausgabe
Keine frühere Validierung
Version
1
15/18