Datasheet
Flux-Off Rosin
Aerosol. Entzündlich1950IATA-DGR-Klass
e
2
2.1 - -
Vorschriften
15.
S-sätze S16- Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
S23- Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen
S51- Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.S2- Darf nicht in die Hände von Kindern
gelangen.
R12- Hochentzündlich. R36/38- Reizt die Augen und die Haut.
Gefahrensymbol(e)
Risk phrases
EU-Verordnungen
Enthält
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:
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Richtlinie zu
Beschränkungen der
Verwendung und des
Inverkehrbringens
:
32089091Statistische
EG-Klassifizierung
(Tarifkennziffer)
:
Verwendung des Produkts Klassifizierung und Kennzeichnung entsprechen den EU-Richtlinien 67/548/EWG und
1999/45/EG, einschließlich Änderungen, und dem vorgesehenen Gebrauch.
- Industrielle Verwendungen.,
:
Hochentzündlich
Kohlenwasserstoffe, C>=5-, C5-6-reich 270-690-8
Butan 203-448-7
Sonstige Angaben
1/27/2006.
GESCHICHTE
16.
Druckdatum
Ausgabedatum
Version
Erstellt durch
1/26/2006.
Version
Seite: 5/
5
N
ach unserem Wissensstand sind die hierin enthaltenen Informationen korrekt. Weder der obengenannte Hersteller noch sein
e
Tochtergesellschaften übernehmen jedoch jegliche Haftung hinsichtlich der Korrektheit oder Vollständigkeit der angegebenen
I
nformationen. Eine endgültige Feststellung der Eignung der einzelnen Materialien obliegt allein der Verantwortung des Anwenders.
A
lle Materialien können unbekannte Risiken beinhalten und sind daher mit Vorsicht anzuwenden. Es sind hierin zwar bestimmte
R
isiken beschrieben, jedoch können wir nicht garantieren, daß es sich dabei um die einzigen möglichen Risiken handelt.
Hinweis für den Leser
1.04
1.04
Datum der letzten Ausgabe Keine frühere Validierung.
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R12- Hochentzündlich.
R11- Leichtentzündlich.
R65- Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
R36- Reizt die Augen.
R67- Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Volltext der R-Sätze, auf die in
Abschnitt 2 und 3 verwiesen
wird - Europa
:
F+ - Hochentzündlich
F - Leichtentzündlich
Xn - Gesundheitsschädlich
Xi - Reizend
:Volltext zu den Klassifikationen
in Abschnitt 2 und 3 - Europa





