Datasheet

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Flux-Off® Water Soluble
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem
Austrittsbereich entfernen. Funkensichere Werkzeuge und explosionssichere
Geräte verwenden. Sich der Freisetzung mit dem Wind nähern. Eintritt in
Kanalisation, Gewässer, Keller oder geschlossene Bereiche vermeiden.
Ausgetretenes Material in eine Abwasserbehandlungsanlage spülen oder
folgendermaßen vorgehen. Ausgetretenes Material mit unbrennbarem
Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur
Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in einen dafür vorgesehenen
Behälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
Verschmutzte Absorptionsmittel können genauso gefährlich sein, wie das
freigesetzte Material.
Große freigesetzte Menge
:
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem
Austrittsbereich entfernen. Funkensichere Werkzeuge und explosionssichere
Geräte verwenden. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich.
Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material
absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes
Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
Kleine freigesetzte Menge
:
6.4 Verweis auf andere
Abschnitte
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall.
Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicher
Schutzausrüstung.
Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
:
Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und
gut belüfteten Bereichen aufbewahren.Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (vergleiche Sektion 10) und nicht
mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Unter Verschluss aufbewahren. Sämtliche Zündquellen entfernen. Zur
Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten
Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/
Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen
:
Ratschlag zur allgemeinen
Arbeitshygiene
:
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Behälter steht unter
Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C schützen. Auch nach
Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Nicht verschlucken. Kontakt
mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden. Einatmen des Gases vermeiden.
Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden. Nur bei ausreichender Belüftung
verwenden. Bei unzureichender Lüftung Atemschutzgerät tragen. Entfernt von
Hitze, Funken, offenem Feuer oder anderen Zündquellen lagern und anwenden.
Explosionsgeschützte elektrische Geräte (Lüftung, Beleuchtung und
Materialbewegung) verwenden. Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. Leere
Behälter enthalten Produktrückstände und können gefährlich sein.
Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz
verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz
umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die
Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung
vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere
Angaben zu Hygienemaßnahmen.
Seveso-Richtlinie - Meldeschwellen (in Tonnen)
Liquefied flammable gases, Category 1 or 2 (including LPG)
and natural gas
50
200
Liquefied flammable gases, Category 1 or 2 (including LPG)
and natural gas
50
200
Name
Benachrichtigung und
MAPP-Grenzwert
Grenzwert
Sicherheitsbericht
Namentlich aufgeführte Stoffe
Gefahrenkriterien
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
12/15/2016
Datum der letzten Ausgabe
:
Keine frühere Validierung
Version
:
1
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