Datasheet
Flux-Off Water Soluble
6.
MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich
entfernen. Austrittstelle nur bei Rückenwind nähern. Eintritt in Kanalisation,
Gewässer, Keller oder geschlossene Bereiche vermeiden. Ausgetretenes Material in
eine Abwasserbehandlungsanlage spülen oder folgendermaßen vorgehen.
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite,
Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in einen
dafür vorgesehenen Behälter geben (siehe Abschnitt 13). Funkensichere Werkzeuge
und explosionssichere Geräte verwenden. Über ein anerkanntes
Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Verschmutzte Absorptionsmittel können
genauso gefährlich sein, wie das freigesetzte Material. Hinweis: Siehe Abschnitt 1 für
Ansprechpartner in Notfällen und Abschnitt 13 für Angaben zur Entsorgung.
Grosse freigesetzte Menge
:
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich
entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ, oder
falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und in einen
geeigneten Abfallbehälter geben. Funkensichere Werkzeuge und explosionssichere
Geräte verwenden. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
Kleine freigesetzte Menge
:
Handhabung
HANDHABUNG UND LAGERUNG
Lagerung
7.
Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Das Essen, Trinken und
Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder
verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen
sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen.
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C
schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen. Nicht einnehmen. Kontakt
mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden. Einatmen des Gases vermeiden. Einatmen
von Dampf oder Nebel vermeiden. Nur bei ausreichender Belüftung verwenden. Bei
unzureichender Lüftung Atemschutzgerät tragen. Enfernt von Hitze, Funken, offenem
Feuer oder anderen Zündquellen lagern und anwenden. Explosionsgeschützte
elektrische Geräte (Lüftung, Beleuchtung und Materialbewegung) verwenden.
Werkzeuge benutzen, die keine Funken erzeugen. Leere Behälter enthalten
Produktrückstände und können gefährlich sein.
Verpackungsmaterialien
Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. In einem separatem, entsprechend
zugelassenem Bereich lagern. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen,
kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren.Nicht zusammen mit unverträglichen
Stoffen (vergleiche Sektion 10) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern.
Sämtliche Zündquellen entfernen. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt
geeigneten Behälter verwenden.
:
:
Empfohlen
:
Originalbehälter verwenden.
Name des Inhaltsstoffs
Arbeitsplatz-Grenzwerte
Propan-2-ol
MAK-Werte Liste (Deutschland, 7/2006).
Spitzenbegrenzung: 1000 mg/m³, 4 mal pro Schicht, 15 Minute(n).
8-Stunden-Mittelwert: 500 mg/m³ 8 Stunde(n).
TRGS900 AGW (Deutschland, 3/2007).
Kurzzeitwert: 1000 mg/m³ 15 Minute(n).
Schichtmittelwert: 500 mg/m³ 8 Stunde(n).
Butan (Enthält ≥ 0,1% Butadien (203-450-8))
MAK-Werte Liste (Deutschland, 7/2006).
Spitzenbegrenzung: 9600 mg/m³, 4 mal pro Schicht, 15 Minute(n).
8-Stunden-Mittelwert: 2400 mg/m³ 8 Stunde(n).
TRGS900 AGW (Deutschland, 3/2007).
Kurzzeitwert: 9600 mg/m³ 15 Minute(n).
Schichtmittelwert: 2400 mg/m³ 8 Stunde(n).
Propan
MAK-Werte Liste (Deutschland, 7/2006).
Spitzenbegrenzung: 7200 mg/m³, 4 mal pro Schicht, 15 Minute(n).
8-Stunden-Mittelwert: 1800 mg/m³ 8 Stunde(n).
TRGS900 AGW (Deutschland, 3/2007).
Kurzzeitwert: 7200 mg/m³ 15 Minute(n).
Schichtmittelwert: 1800 mg/m³ 8 Stunde(n).
Einfacher Asphyxiant.
Propylacetat
MAK-Werte Liste (Deutschland, 7/2006).
Spitzenbegrenzung: 840 mg/m³, 4 mal pro Schicht, 15 Minute(n).
8-Stunden-Mittelwert: 420 mg/m³ 8 Stunde(n).
Empfohlene
Überwachungsverfahren
Falls dieses Produkt Inhaltsstoffe mit Expositionsgrenzen enthält, ist möglicherweise
eine persönliche, atmosphärische (bezogen auf den Arbeitsplatz) oder biologische
Überwachung erforderlich, um die Wirksamkeit der Belüftung oder anderer
Kontrollmaßnahmen und/oder die Notwendigkeit der Verwendung von
Atemschutzgeräten zu ermitteln. Es ist auf die Europäische Norm EN 689 für
Methoden zur Ermittlung der inhalativen Exposition gegenüber chemischen Stoffen
und auf nationale Wegleitungen für Methoden zur Ermittlung gefährlicher Stoffe zu
verweisen.
8.
BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE
SCHUTZAUSRÜSTUNG
:
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
10/19/2009.
3/7