Datasheet

Den Mund mit Wasser ausspülen. Gebißprothese falls vorhanden entfernen.
Betroffene Person an die frische Luft bringen. Person warm und ruhig halten. Wurde
der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen
Wasser zu trinken geben. Bei Übelkeit nicht weiter trinken lassen, da Erbrechen
gefährlich sein kann. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher
Anweisung durch medizinisches Personal. Sollte Erbrechen eintreten, den Kopf tief
halten, damit das Erbrochene nicht in die Lungen eindringt. Ärztliche Hilfe hinzuziehen,
wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen anhalten oder schwerwiegend sind.
Niemals einer bewußtlosen Person etwas durch den Mund verabreichen. Bei
Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte,
Gürtel oder Bund) lockern.
Hautkontakt
Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren
Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen.
Mindestens 10 Minuten lang ständig spülen. Einen Arzt verständigen.
Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und
Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kleidung
vor erneutem Tragen waschen. Schuhe vor der Wiederverwendung gründlich reinigen.
4.
Betroffene Person an die frische Luft bringen. Bei Verdacht, dass immer noch Dämpfe
vorhanden sind, muss der Retter eine geeignete Atmemschutzmaske oder ein
umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Person warm und ruhig halten. Bei
nicht vorhandener oder unregelmäßiger Atmung oder beim Auftreten eines
Atemstillstands ist durch ausgebildetes Personal eine künstliche Beatmung oder
Sauerstoffgabe einzuleiten. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich
sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen. Einen Arzt verständigen. Bei
Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte,
Gürtel oder Bund) lockern.
Hinweise für den Arzt
Keine besondere Behandlung. Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder
inhalieren größerer Mengen sofort Giftspezialisten kontaktieren.
Verschlucken
Einatmen
Augenkontakt
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ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Schutz der Ersthelfer
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Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen
oder nicht ausreichend trainiert wurden. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es
gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen.
MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.
Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem
Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit
persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Behälter
aus dem Brandbereich entfernen, falls dies gefahrlos möglich ist. Dem Feuer
ausgesetzte Behälter mit Sprühwasser kühlen.
Gefährliche thermische
Zersetzungsprodukte
Besondere
Expositionsgefahren
Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören:
Kohlendioxid
Kohlenmonoxid
Enzündbares Aerosol. Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der
Behälter kann platzen, wodurch eine Explosionsgefahr entsteht. Gas kann sich in
tiefgelegenen oder geschlossenen Bereichen ansammeln oder sich sehr weit bis zu
einer Zündquelle ausbreiten und zu einem Flammenrückschlag mit Brand oder
Explosion führen. Bei Brand können platzende Aerosolgefäße mit großer
Geschwindigkeit umherfliegen. Bei Eintritt in die Kanalisation besteht Brand- und
Explosionsgefahr.
Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige
Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben
werden.
Besondere
Schutzausrüstung bei der
Brandbekämpfung
Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist.
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Keine bekannt.
Geeignet
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Ungeeignet
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Umweltschutzmaßnahmen
Personenbezogene
Vorsichtsmaßnahmen
6.
MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
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Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht
benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Bei beschädigten
Aerosolgefäßen Achtung vor schnell austretendem, unter Druck stehendem Inhalt und
Treibmittel. Beim Bruch einer großen Anzahl von Behältern als Massengutunfall
gemäß der Anleitungen im Abschnitt über Säuberungsmaßnahmen behandeln.
Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Alle Zündquellen ausschalten.
Keine Funken, kein Rauchen und keine Flamen im Gefahrenbereich. Einatmen von
Dampf oder Nebel vermeiden. Für ausreichende Lüftung sorgen. Bei unzureichender
Lüftung Atemschutzgerät tragen. Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe
Abschnitt 8).
Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den
Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die
zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung
verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft).
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
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10/19/2009.
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