Datasheet
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Europa
Electro-Wash® PX ES810E, ES1010E
Sonstige EU-Bestimmungen
Nicht anwendbar.
Anhang XVII -
Beschränkung der
Herstellung des
Inverkehrbringens und
der Verwendung
bestimmter gefährlicher
Stoffe, Mischungen und
Erzeugnisse
:
Europäisches Inventar
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Internationale Vorschriften
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff
oder das Gemisch
EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Karzinogene
Wirkungen
Mutagene
Wirkungen
Auswirkungen auf
die Entwicklung
Auswirkungen auf
die Fruchtbarkeit
n-Hexan
-
-
-
Repr. 2, H361f
(Fruchtbarkeit)
Aerosolpackungen
:
з
Hochentzündlich
Besonders besorgniserregende Stoffe
Keine der Komponenten ist gelistet.
Seveso-II-Richtlinie
Dieses Produkt wird unter der Seveso-II-Richtlinie kontrolliert.
Gefahrenkriterien
Kategorie
P3a: Entzündbare Aerosole, die entzündliche Gase oder Flüssigkeiten enthalten
E1: Gewässergefährdend - Chronisch 2
C7b: Leichtentzündlich (R11)
C9ii: Giftig für die Umwelt
Anhang XIV
Keine der Komponenten ist gelistet.
Chemiewaffenübereinkommen, Chemikalien der Liste I, II & III
Montreal Protokoll (Anhänge A, B, C, E)
Nicht gelistet.
Stockholm-Konvention über persistente organische Schadstoffe
Nicht gelistet.
Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC)
Nicht gelistet.
Nicht gelistet.
UNECE-Aarhus-Protokoll über persistente organische Verbindungen (POP) und Schwermetalle
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
11/15/2013.
Datum der letzten Ausgabe
:
Keine frühere Validierung.
Version
:
1
16/18










