Datasheet
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
HFO Duster and Freeze - ES1624E, ES1054E, ES1026E
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
:
Andere Gefahren, die zu
keiner Einstufung führen
Hautkontakt mit rasch verdunstender Flüssigkeit kann zum Gefrieren des Gewebes
und zu Erfrierungen führen. Bei Verschlucken der Flüssigkeit können Erfrierungen
ähnelnde Verbrennungen verursacht werden.
Stoff erfüllt die Kriterien
für PBT gemäß der
Verordnung (EG) Nr.
1907/2006, Anhang XIII
:
Nein.
P: Nicht verfügbar. B: Nicht verfügbar. T: Nein.
Stoff erfüllt die Kriterien
für vPvB gemäß der
Verordnung (EG) Nr.
1907/2006, Anhang XIII
:
Nicht verfügbar.
Stoff mit einem Bestandteil
Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
:
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
[A] Bestandteil
[B] Verunreinigung
[C] Stabilisierendes Zusatzmittel
Typ
Enthält keine weiteren Inhaltsstoffe, die nach gegenwärtigem Kenntnisstand des Lieferanten eingestuft sind und zur
Einstufung des Stoffes beitragen und die dadurch in diesem Abschnitt genannt werden müssten.
3.1 Stoffe
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
HFO-1234ZE
EG: 471-480-0
CAS: 29118-24-9
100
Press. Gas Comp.
Gas, H280
[A]
Identifikatoren
%
Typ
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
Siehe Abschnitt 16
für den vollständigen
Wortlaut der oben
angegebenen H-
Sätze.
Hautkontakt
Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren
Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen.
Mindestens 10 Minuten lang ständig spülen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen.
Kann Erfrierungen hervorrufen. Bei Erfierungen ärztliche Hilfe herbeiziehen.
Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und
Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen.
Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Schuhe vor der Wiederverwendung
gründlich reinigen.
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen,
die das Atmen erleichtert. Bei nicht vorhandener oder unregelmäßiger Atmung oder
beim Auftreten eines Atemstillstands ist durch ausgebildetes Personal eine
künstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten. Für die Erste Hilfe leistende
Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen.
Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen anhalten
oder schwerwiegend sind. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und
sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende
Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern. Bei Einatmen
der Verbrennungsprodukte können Symptome verzögert eintreten. Die betroffene
Person muss möglicherweise 48 Stunden unter ärztlicher Beobachtung bleiben.
Einatmen
Augenkontakt
:
:
:
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
5/15/2017
Datum der letzten Ausgabe
:
Keine frühere Validierung
Version
:
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