Datasheet

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Circuitworks® Gold Guard™ Pen
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
Diese Produkt enthält Substanzen, für die noch Stoffbewertungen erforderlich sind.
:
Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC)
Nicht gelistet.
UNECE-Aarhus-Protokoll über persistente organische Verbindungen (POP) und Schwermetalle
Nicht gelistet.
Internationale Listen
Nationales Inventar
Australien
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Kanada
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
China
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Japan
:
Japanisches Inventar für bestehende und neue Chemikalien (ENCS)
: Nicht
bestimmt.
Japanische liste (ISHL)
: Nicht bestimmt.
Süd-Korea
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Malaysia
:
Nicht bestimmt.
Neuseeland
:
Nicht bestimmt.
Philippinen
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Taiwan
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
USA
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Türkei
:
Nicht bestimmt.
Kennzeichnet gegenüber der letzten Version veränderte Informationen.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Volltext der abgekürzten H-Sätze
Abkürzungen und Akronyme
:
ATE = Schätzwert akute Toxizität
CLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
[Verordnung (EG) Nr. 1272/2008]
DMEL = Abgeleiteter Minimaler-Effekt-Grenzwert
DNEL = Abgeleiteter Nicht-Effekt-Grenzwert
EUH-Satz = CLP-spezifischer Gefahrenhinweis
PBT = Persistent, bioakkumulierbar und toxisch
PNEC = Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
RRN = REACH Registriernummer
vPvB = Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Verfahren zur Ableitung der Einstufung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP/GHS)
Einstufung
Begründung
Flam. Liq. 3, H226
Auf Basis von Testdaten
Acute Tox. 4, H302
Rechenmethode
Eye Dam. 1, H318
Rechenmethode
STOT SE 3, H336
Rechenmethode
Volltext der Einstufungen [CLP/GHS]
H225
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H226
Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H302
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H318
Verursacht schwere Augenschäden.
H336
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
:
5/15/2017
Datum der letzten Ausgabe
:
Keine frühere Validierung
Version
:
1
14/15