Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 SICHERHEITSDATENBLATT Circuitworks® Gold Guard™ Pen ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Produktname : Circuitworks® Gold Guard™ Pen Produktcode : CW7400 Produktbeschreibung : Reinigungslösungen. Produkttyp : Flüssigkeit. Andere Identifizierungsarten : Gold Guard™ Pen CW7400 1.
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Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Circuitworks® Gold Guard™ Pen ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren Anhang XVII Beschränkung der Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Mischungen und Erzeugnisse : Nicht anwendbar. Spezielle Verpackungsanforderungen Mit kindergesicherten Verschlüssen auszustattende Behälter : Nicht anwendbar. Tastbarer Warnhinweis : Nicht anwendbar. 2.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Circuitworks® Gold Guard™ Pen ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen Hautkontakt Verschlucken Schutz der Ersthelfer Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-MundBeatmung durchzuführen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Circuitworks® Gold Guard™ Pen ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel : Löschpulver, CO₂, Sprühwasser (Nebel) oder Schaum verwenden. Ungeeignete Löschmittel : Keinen Wasserstrahl verwenden. 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Gefahren, die von dem Stoff oder der Mischung ausgehen : Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Circuitworks® Gold Guard™ Pen ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Große freigesetzte Menge 6.4 Verweis auf andere Abschnitte : Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Funkensichere Werkzeuge und explosionssichere Geräte verwenden. Sich der Freisetzung mit dem Wind nähern.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Circuitworks® Gold Guard™ Pen ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung Empfehlungen : Nicht verfügbar. Spezifische Lösungen für den Industriesektor : Nicht verfügbar. ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Circuitworks® Gold Guard™ Pen ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Handschutz : Chemikalienresistente, undurchlässige Handschuhe verwenden.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Circuitworks® Gold Guard™ Pen ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften Löslichkeit in Wasser : Nicht verfügbar. Keine weiteren Informationen. ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität : Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor. 10.2 Chemische Stabilität : Das Produkt ist stabil. 10.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Circuitworks® Gold Guard™ Pen ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Karzinogenität Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Nicht verfügbar. Reproduktionstoxizität Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Nicht verfügbar. Teratogenität Schlussfolgerung / : Nicht verfügbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Circuitworks® Gold Guard™ Pen ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Mögliche sofortige Auswirkungen Mögliche verzögerte Auswirkungen : Nicht verfügbar. : Nicht verfügbar. Langzeitexposition Mögliche sofortige Auswirkungen : Nicht verfügbar. Mögliche verzögerte Auswirkungen : Nicht verfügbar. Mögliche chronische Auswirkungen auf die Gesundheit Nicht verfügbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Circuitworks® Gold Guard™ Pen ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben vPvB : Nicht anwendbar. 12.6 Andere schädliche Wirkungen : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Circuitworks® Gold Guard™ Pen ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Zusätzliche Informationen Spezielle Vorschriften 640 (C) - -Begrenzte Menge -Dangerous Goods in Excepted Quantity - 4 cases Tunnelcode (D/E) 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender : Transport auf dem Werksgelände: nur in geschlossenen Behältern transportieren, die senkrecht und fest stehen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Circuitworks® Gold Guard™ Pen ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC) Nicht gelistet. UNECE-Aarhus-Protokoll über persistente organische Verbindungen (POP) und Schwermetalle Nicht gelistet. Internationale Listen Nationales Inventar Australien : Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Circuitworks® Gold Guard™ Pen ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Acute Tox. 4, H302 Eye Dam. 1, H318 AKUTE TOXIZITÄT (Oral) - Kategorie 4 SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNG - Kategorie 1 ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEITEN - Kategorie 2 ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEITEN - Kategorie 3 SPEZIFISCHE ZIELORGAN-TOXIZITÄT (EINMALIGE EXPOSITION) (Narkotisierende Wirkungen) - Kategorie 3 Flam. Liq. 2, H225 Flam. Liq.