Datasheet
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Europa
NA - Chem-Wik® Rosin/Chem-Wik® Rosin SD
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus
dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden,
die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
Diese Substanz ist für Wasserorganismen sehr toxisch. Mit diesem Stoff
kontaminiertes Löschwasser muß eingedämmt werden und darf nicht in Gewässer,
Kanalisation oder Abfluß gelangen.
Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige
Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben
werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und
Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen
Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien.
Besondere
Schutzausrüstung bei der
Brandbekämpfung
:
Spezielle
Schutzmassnahmen für
Feuerwehrleute
:
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Sich der Freisetzung mit dem Wind
nähern. Eintritt in Kanalisation, Gewässer, Keller oder geschlossene Bereiche
vermeiden. Material aufsaugen oder zusammenkehren und in entsprechend
beschrifteten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes
Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie
den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die
zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung
verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft).
Stoff ist wasserverschmutzend. Kann bei Freisetzung in großen Mengen
umweltschädlich sein.
Grosse freigesetzte Menge
:
Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Material aufsaugen oder
zusammenkehren und in entsprechend beschrifteten Abfallbehälter geben. Über
ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
Kleine freigesetzte Menge
:
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht für Notfälle
geschultes Personal
:
Einsatzkräfte
:
6.4 Verweis auf andere
Abschnitte
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall.
Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicher
Schutzausrüstung.
Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht
benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete
Substanz nicht berühren oder betreten. Für ausreichende Lüftung sorgen. Bei
unzureichender Lüftung Atemschutzgerät tragen. Geeignete persönliche
Schutzausrüstung anlegen.
Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist
Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe
Abschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen.
:
:
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten
Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/
Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen
:
Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Nicht einnehmen.
Kontakt mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden. Freisetzung in die Umwelt
vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.
Im Originalbehälter oder einem zugelassenen Ersatzbehälter aufbewahren, der aus
einem kompatiblen Material gefertigt wurde. Bei Nichtgebrauch fest geschlossen
halten. Leere Behälter enthalten Produktrückstände und können gefährlich sein.
Behälter nicht wiederverwenden.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
6/27/2013.
Datum der letzten Ausgabe
:
6/24/2013.
Version
:
1.01
5/13