Datasheet

4.
ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Den Mund mit Wasser ausspülen. Gebißprothese falls vorhanden entfernen.
Betroffene Person an die frische Luft bringen. Person warm und ruhig halten. Wurde
der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen
Wasser zu trinken geben. Bei Übelkeit nicht weiter trinken lassen, da Erbrechen
gefährlich sein kann. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher
Anweisung durch medizinisches Personal. Sollte Erbrechen eintreten, den Kopf tief
halten, damit das Erbrochene nicht in die Lungen eindringt. Ärztliche Hilfe hinzuziehen,
wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen anhalten oder schwerwiegend sind.
Niemals einer bewußtlosen Person etwas durch den Mund verabreichen. Bei
Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte,
Gürtel oder Bund) lockern.
Hautkontakt
Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren
Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen.
Mindestens 10 Minuten lang ständig spülen. Einen Arzt verständigen.
Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und
Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kleidung
vor erneutem Tragen waschen. Schuhe vor der Wiederverwendung gründlich reinigen.
Hinweise für den Arzt
Keine besondere Behandlung. Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder
inhalieren größerer Mengen sofort Giftspezialisten kontaktieren.
Verschlucken
Augenkontakt
:
:
:
:
Schutz der Ersthelfer
:
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen
oder nicht ausreichend trainiert wurden. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es
gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen.
MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.
Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem
Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit
persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Behälter
aus dem Brandbereich entfernen, falls dies gefahrlos möglich ist. Dem Feuer
ausgesetzte Behälter mit Sprühwasser kühlen.
Gefährliche thermische
Zersetzungsprodukte
Besondere
Expositionsgefahren
Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören:
Kohlendioxid
Kohlenmonoxid
Entzündbare Flüssigkeit. Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der
Behälter kann platzen, wodurch eine Explosionsgefahr entsteht. Dampf/Gas ist
schwerer als Luft und breitet sich am Boden aus. Dämpfe können sich in tiefgelegenen
oder geschlossenen Bereichen ansammeln oder sich sehr weit bis zu einer Zündquelle
ausbreiten und zu einem Flammenrückschlag führen. Bei Eintritt in die Kanalisation
besteht Brand- und Explosionsgefahr.
Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige
Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben
werden.
Besondere
Schutzausrüstung bei der
Brandbekämpfung
Löschpulver, CO
2
, Sprühwasser (Nebel) oder Schaum verwenden.
:
:
:
Keinen Wasserstrahl verwenden.
Geeignet
:
Ungeeignet
:
Umweltschutzmaßnahmen
Personenbezogene
Vorsichtsmaßnahmen
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich
entfernen. Sich der Freisetzung mit dem Wind nähern. Eintritt in Kanalisation,
Gewässer, Keller oder geschlossene Bereiche vermeiden. Ausgetretenes Material in
eine Abwasserbehandlungsanlage spülen oder folgendermaßen vorgehen.
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite,
Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in einen
dafür vorgesehenen Behälter geben (siehe Abschnitt 13). Funkensichere Werkzeuge
und explosionssichere Geräte verwenden. Über ein anerkanntes
Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Verschmutzte Absorptionsmittel können
genauso gefährlich sein, wie das freigesetzte Material. Hinweis: Siehe Abschnitt 1 für
Ansprechpartner in Notfällen und Abschnitt 13 für Angaben zur Entsorgung.
6.
MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
:
:
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht
benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete
Substanz nicht berühren oder betreten. Alle Zündquellen ausschalten. Keine Funken,
kein Rauchen und keine Flamen im Gefahrenbereich. Einatmen von Dampf oder
Nebel vermeiden. Für ausreichende Lüftung sorgen. Bei unzureichender Lüftung
Atemschutzgerät tragen. Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8).
Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den
Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die
zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung
verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft).
Grosse freigesetzte Menge
:
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich
entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ, oder
falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und in einen
geeigneten Abfallbehälter geben. Funkensichere Werkzeuge und explosionssichere
Geräte verwenden. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
Kleine freigesetzte Menge
:
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
12/6/2011.
2/6