Datasheet
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Chemask®
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
Handschutz
Verwenden Sie ein ordnungsgemäß angepaßtes, luftreinigendes oder
luftgespeistes und einer anerkannten Norm entsprechendes Atemgerät, wenn die
Risikobeurteilung dies erfordert. Die Auswahl von Atemschutzmasken muß sich
nach den bekannten oder anzunehmenden einwirkenden Konzentrationen, den
Gefahren des Produkts und den Arbeitsschutzgrenzwerten der jeweiligen
Atemschutzmaske richten.
Beim Umgang mit chemischen Produkten müssen immer chemikalienbeständige,
undurchlässige und einer anerkannten Norm entsprechende Handschuhe getragen
werden, wenn eine Risikobeurteilung dies erfordert. Unter Berücksichtigung der
durch den Handschuhhersteller angegebenen Parameter ist während des
Gebrauchs zu überprüfen, dass die Handschuhe ihre Schutzeigenschaften noch
gewährleisten. Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Durchbruchzeit für
Handschuhmaterial für verschiedene Handschuhhersteller unterschiedlich sein
kann. Bei Gemischen, die aus mehreren Stoffen bestehen, kann die Schutzzeit der
Handschuhe nicht genau abgeschätzt werden.
Wenn die Risikobeurteilung dies erfordert, sollten Schutzbrillen getragen werden,
die einer anerkannten Norm entsprechen, um die Exposition gegenüber
Flüssigkeitsspritzern, Nebeln oder Stäuben zu vermeiden. Wenn ein Kontakt
möglich ist, dann muss folgende Schutzausrüstung getragen werden, es sei denn,
die Beurteilung erfordert einen höheren Schutzgrad: Schutzbrille mit Seitenblenden.
Augen-/Gesichtsschutz
Atemschutz
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Hautschutz
Vor dem Umgang mit diesem Produkt sollte die persönliche Schutzausrüstung auf
der Basis der durchzuführenden Aufgabe und den damit verbundenen Risiken
ausgewählt und von einem Spezialisten genehmigt werden.
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Begrenzung und
Überwachung der
Umweltexposition
:
Emissionen von Belüftungs- und Prozessgeräten sollten überprüft werden, um
sicherzugehen, dass sie den Anforderungen der Umweltschutzgesetze genügen.
In einigen Fällen werden Abluftwäscher, Filter oder technische Änderungen an den
Prozessanlagen erforderlich sein, um die Emissionen auf akzeptable Werte
herabzusetzen.
Körperschutz
:
Anderer Hautschutz
Geeignetes Schuhwerk und zusätzliche Hautschutzmaßnahmen auf Basis der
durchzuführenden Aufgabe und der damit verbundenen Gefahren wählen, und
vorgängig durch einen Fachmann genehmigen lassen.
38°C
Physikalischer Zustand
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt
Siedebeginn und Siedebereich
Dampfdruck
Relative Dichte
Dampfdichte
Löslichkeit(en)
Flüssigkeit.
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
<1 [Luft = 1]
101.3 kPa [Raumtemperatur]
Nicht verfügbar.
Ammoniakartig. [Schwach]
Geruch
pH-Wert
Pale pink color.
Farbe
Verdampfungsgeschwindigkeit
>1 (butylacetat = 1)
Flammpunkt
[Produkt unterstützt Verbrennung nicht.]
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Geruchsschwelle
Obere/untere Entzündbarkeits-
oder Explosionsgrenzen
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9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
Entzündbarkeit (fest,
gasförmig)
:
Nicht verfügbar.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
5/15/2017
Datum der letzten Ausgabe
:
Keine frühere Validierung
Version
:
1
8/15










