Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 SICHERHEITSDATENBLATT Chemask® ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Produktname : Chemask® Produktcode : CM8, CM1, CM8E Produktbeschreibung : Beschichtung.- Peelable Solder Masking Agent Produkttyp : Flüssigkeit. Andere Identifizierungsarten : CM8E 1.
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Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Chemask® ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren Anhang XVII Beschränkung der Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Mischungen und Erzeugnisse : Nicht anwendbar. Spezielle Verpackungsanforderungen Mit kindergesicherten Verschlüssen auszustattende Behälter : Nicht anwendbar. Tastbarer Warnhinweis : Nicht anwendbar. 2.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Chemask® ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen [1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich [2] Stoff mit einem Arbeitsplatzgrenzwert [3] Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII [4] Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Chemask® ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Hinweise für den Arzt Besondere Behandlungen : Bei Einatmen der Verbrennungsprodukte können Symptome verzögert eintreten. Die betroffene Person muss möglicherweise 48 Stunden unter ärztlicher Beobachtung bleiben. : Keine besondere Behandlung. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Chemask® ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Kleine freigesetzte Menge Große freigesetzte Menge 6.4 Verweis auf andere Abschnitte : Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Chemask® ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung Kategorie Benachrichtigung und MAPP-Grenzwert Grenzwert Sicherheitsbericht 9ii: Giftig für die Umwelt 200 500 7.3 Spezifische Endanwendungen Empfehlungen : Nicht verfügbar. Spezifische Lösungen für den Industriesektor : Nicht verfügbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Chemask® ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Augen-/Gesichtsschutz : Wenn die Risikobeurteilung dies erfordert, sollten Schutzbrillen getragen werden, die einer anerkannten Norm entsprechen, um die Exposition gegenüber Flüssigkeitsspritzern, Nebeln oder Stäuben zu vermeiden.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Chemask® ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften Verteilungskoeffizient: nOctanol/Wasser : Nicht verfügbar. Selbstentzündungstemperatur : Nicht verfügbar. Zersetzungstemperatur : Nicht verfügbar. Viskosität : Dynamisch (Raumtemperatur): 20000 mPa·s Explosive Eigenschaften : Mit dem Produkt wird kein Explosionsrisiko verbunden. Oxidierende Eigenschaften : Nicht verfügbar. 9.
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Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Chemask® ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Augenkontakt Einatmen Hautkontakt Verschlucken : Zu den Symptomen können gehören: Reizung Rötung Tränenfluss : Zu den Symptomen können gehören: Kopfschmerzen Schwindel/Höhenangst Schläfrigkeit/Müdigkeit : Zu den Symptomen können gehören: Reizung Rötung : Zu den Symptomen können gehören: Reizt den Mund, Hals und den Magen. Verschlucken Einen Arzt hinzuziehen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Chemask® ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben Ammoniak Akut LC50 37 ppm Frischwasser Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Nicht verfügbar. Fisch - Gambusia affinis Adultus 96 Stunden 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Nicht verfügbar. 12.3 Bioakkumulationspotenzial Name des Produkts / Inhaltsstoffs LogPow BCF Potential Methanol -0.77 <10 niedrig 12.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Chemask® ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport ADR/RID ADN IMDG IATA 14.1 UN-Nummer Nicht unterstellt. Nicht unterstellt. Not regulated. Not regulated. 14.2 Ordnungsgemäße UN- Cleaning Compound Cleaning Compound Cleaning Compound Cleaning Compound - - - - - - - - 14.5 Umweltgefahren Nein. Nein. No. No. Zusätzliche Informationen Nicht unterstellt. Nicht unterstellt.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Chemask® ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften Dieses Produkt wird unter der Seveso-Richtlinie kontrolliert. Namentlich aufgeführte Stoffe Name Methanol Gefahrenkriterien Kategorie 9ii: Giftig für die Umwelt Internationale Vorschriften Chemiewaffenübereinkommen, Chemikalien der Liste I, II & III Nicht gelistet. Montreal Protokoll (Anhänge A, B, C, E) Nicht gelistet.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Chemask® ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben RRN = REACH Registriernummer vPvB = Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar Verfahren zur Ableitung der Einstufung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP/GHS) Einstufung Begründung Acute Tox. 3, H301 Acute Tox. 3, H311 Acute Tox. 3, H331 Skin Sens.