Datasheet

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Chemask® Lead-Free
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem
Austrittsbereich entfernen. Sich der Freisetzung mit dem Wind nähern. Eintritt in
Kanalisation, Gewässer, Keller oder geschlossene Bereiche vermeiden.
Ausgetretenes Material in eine Abwasserbehandlungsanlage spülen oder
folgendermaßen vorgehen. Ausgetretenes Material mit unbrennbarem
Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur
Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in einen dafür vorgesehenen
Behälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
Verschmutzte Absorptionsmittel können genauso gefährlich sein, wie das
freigesetzte Material.
Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie
den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die
zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung
verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft).
Stoff ist wasserverschmutzend. Kann bei Freisetzung in großen Mengen
umweltschädlich sein.
Große freigesetzte Menge
:
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem
Austrittsbereich entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls
wasserlöslich. Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen
Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein
anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
Kleine freigesetzte Menge
:
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4 Verweis auf andere
Abschnitte
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall.
Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicher
Schutzausrüstung.
Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
:
:
Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht
schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen
Stoffen (siehe Abschnitt 10) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Unter Verschluss aufbewahren.
Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig
verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern aufbewahren.
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten
Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/
Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen
:
Ratschlag zur allgemeinen
Arbeitshygiene
:
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Nicht in die Augen oder
auf die Haut oder auf die Kleidung geraten lassen. Dampf oder Nebel nicht
einatmen. Nicht verschlucken. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Nur bei
ausreichender Belüftung verwenden. Bei unzureichender Lüftung Atemschutzgerät
tragen. Im Originalbehälter oder einem zugelassenen Ersatzbehälter aufbewahren,
der aus einem kompatiblen Material gefertigt wurde. Bei Nichtgebrauch fest
geschlossen halten. Leere Behälter enthalten Produktrückstände und können
gefährlich sein. Behälter nicht wiederverwenden.
Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz
verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz
umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die
Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung
vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere
Angaben zu Hygienemaßnahmen.
Seveso-Richtlinie - Meldeschwellen (in Tonnen)
Namentlich aufgeführte Stoffe
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
5/15/2017
Datum der letzten Ausgabe
Keine frühere Validierung
Version
1
6/16