Datasheet
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Chemask® Lead-Free
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Hinweise für den Arzt
Bei Einatmen der Verbrennungsprodukte können Symptome verzögert eintreten.
Die betroffene Person muss möglicherweise 48 Stunden unter ärztlicher
Beobachtung bleiben.
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Besondere Behandlungen
Hautkontakt
Verschlucken
Zu den Symptomen können gehören:
Reizt den Mund, Hals und den Magen.
Verschlucken Einen Arzt hinzuziehen.
Zu den Symptomen können gehören:
Reizung
Rötung
Austrocknung
sensibilisierender Stoff Kann bei bestimmten Personen allergische Reaktionen
auslösen.
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4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine besondere Behandlung.
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Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus
dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden,
die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
Gefährliche
Verbrennungsprodukte
Gefahren, die von dem
Stoff oder der Mischung
ausgehen
Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören:
Kohlendioxid
Kohlenmonoxid
Stickoxide
Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen.
Dieses Material ist für Wasserorganismen schädlich und hat langfristige
Auswirkungen.. Mit diesem Stoff kontaminiertes Löschwasser muß eingedämmt
werden und darf nicht in Gewässer, Kanalisation oder Abfluß gelangen.
Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige
Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben
werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und
Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen
Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien.
Besondere
Schutzausrüstung bei der
Brandbekämpfung
Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist.
5.1 Löschmittel
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:
Keine bekannt.
Geeignete Löschmittel
:
Ungeeignete Löschmittel
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ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Spezielle
Schutzmassnahmen für
Feuerwehrleute
:
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht für Notfälle
geschultes Personal
:
Einsatzkräfte
:
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht
benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete
Substanz nicht berühren oder betreten. Dampf oder Nebel nicht einatmen. Für
ausreichende Lüftung sorgen. Bei unzureichender Lüftung Atemschutzgerät tragen.
Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen.
Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist
Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch
Informationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind".
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
5/15/2017
Datum der letzten Ausgabe
:
Keine frühere Validierung
Version
:
1
5/16