Datasheet
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Chemask® Lead-Free
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
[1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich
[2] Stoff mit einem Arbeitsplatzgrenzwert
[3] Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
[4] Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
[5] Ähnlich besorgniserregender Stoff
Sofort einen Arzt verständigen. Sofort Giftinformationszentrum oder einen Arzt
anrufen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Gebißprothese falls vorhanden
entfernen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position
ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die
betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Bei
Übelkeit nicht weiter trinken lassen, da Erbrechen gefährlich sein kann. Kein
Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches
Personal. Sollte Erbrechen eintreten, den Kopf tief halten, damit das Erbrochene
nicht in die Lungen eindringt. Niemals einer bewußtlosen Person etwas durch den
Mund verabreichen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort
ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende
Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern.
Hautkontakt
Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren
Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen.
Mindestens 10 Minuten lang ständig spülen. Einen Arzt verständigen.
Nach Hautkontakt sofort mit viel Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und
Schuhe ausziehen. Schuhe vor der Wiederverwendung gründlich reinigen.
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen,
die das Atmen erleichtert. Bei Verdacht, dass immer noch Dämpfe vorhanden sind,
muss der Retter eine geeignete Atmemschutzmaske oder ein umluftunabhängiges
Atemschutzgerät tragen. Bei nicht vorhandener oder unregelmäßiger Atmung oder
beim Auftreten eines Atemstillstands ist durch ausgebildetes Personal eine
künstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten. Für die Erste Hilfe leistende
Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen.
Einen Arzt verständigen. Falls nötig ein Giftinformationszentrum oder einen Arzt
anrufen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe
hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B.
Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern. Bei Einatmen der
Verbrennungsprodukte können Symptome verzögert eintreten. Die betroffene
Person muss möglicherweise 48 Stunden unter ärztlicher Beobachtung bleiben.
Verschlucken
Einatmen
Augenkontakt
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Schutz der Ersthelfer
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Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Bei Verdacht, dass immer
noch Dämpfe vorhanden sind, muss der Retter eine geeignete Atmemschutzmaske
oder ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Für die Erste Hilfe leistende
Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen.
Waschen Sie verunreinigte Kleidung gründlich mit Wasser, bevor Sie sie ausziehen
oder tragen Sie Handschuhe dabei.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Zeichen/Symptome von Überexposition
Einatmen
Zu den Symptomen können gehören:
Schläfrigkeit/Müdigkeit
Kopfschmerzen
Reizungen der Atemwege
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Augenkontakt
:
Zu den Symptomen können gehören:
Schmerzen oder Reizung
Rötung
Tränenfluss
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
5/15/2017
Datum der letzten Ausgabe
:
Keine frühere Validierung
Version
:
1
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