Datasheet
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Chemask® Lead-Free
Mobilität
Nicht verfügbar.
:
LogP
ow
BCF
Potential
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.6 Andere schädliche
Wirkungen
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Methanol
-0.77
<10
niedrig
12.1 Toxizität
Methanol
Akut EC50 16.912 mg/l Meerwasser
Algen - Ulva pertusa
96 Stunden
Akut LC50 2500000 µg/l Meerwasser
Krustazeen - Crangon crangon -
Adultus
48 Stunden
Akut LC50 3289 bis 4395 mg/l
Frischwasser
Daphnie - Daphnia magna -
Neugeborenes
48 Stunden
Akut LC50 290 mg/l Frischwasser
Fisch - Danio rerio - Ei
96 Stunden
Chronisch NOEC 9.96 mg/l
Meerwasser
Algen - Ulva pertusa
96 Stunden
Ammoniak
Akut LC50 37 ppm Frischwasser
Fisch - Gambusia affinis -
Adultus
96 Stunden
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Spezies
Resultat
Exposition
Schlussfolgerung /
Zusammenfassung
:
Nicht verfügbar.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Schlussfolgerung /
Zusammenfassung
:
Nicht verfügbar.
PBT
:
Nicht anwendbar.
vPvB
:
Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.4 Mobilität im Boden
Verteilungskoeffizient
Boden/Wasser (K
OC
)
Nicht verfügbar.
:
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
:
Die Einstufung des Produktes erfüllt möglicherweise die Kriterien für gefährlichen
Abfall.
Gefährliche Abfälle
:
:
Entsorgungsmethoden
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten
Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/
Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt
Verpackung
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Die
Entsorgung dieses Produkts sowie seiner Lösungen und Nebenprodukte muss
jederzeit unter Einhaltung der Umweltschutzanforderungen und
Abfallbeseitigungsgesetze sowie den Anforderungen der örtlichen Behörden
erfolgen. Überschüsse und nicht zum Recyceln geeignete Produkte über ein
anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Abfall nicht unbehandelt in
die Kanalisation einleiten ausser wenn alle anwendbaren Vorschriften der Behörden
eingehalten werden.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
5/15/2017
Datum der letzten Ausgabe
:
Keine frühere Validierung
Version
:
1
12/16