Datasheet
FW2190Liquid
Sicherheitsdatenblatt
entspricht der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2015/830
23.04.2018
DE (Deutsch)
2/7
Name
Produktidentifikator
%
Einstufung gemäß
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
1-Butoxy-2-propanol
(CAS-Nr.) 5131-66-8
(EG-Nr.) 225-878-4
(EG Index-Nr.) 603-052-00-8
(REACH-Nr) 01-2119475527-28
1 - 5
Flam. Liq. 3, H226
Skin Irrit. 2, H315
Eye Irrit. 2, H319
1-Methoxy-2-propanol
(CAS-Nr.) 107-98-2
(EG-Nr.) 203-539-1
(EG Index-Nr.) 603-064-00-3
(REACH-Nr) 01-2119457435-35
1 - 5
Flam. Liq. 3, H226
STOT SE 3, H336
2-Propanol
(CAS-Nr.) 67-63-0
(EG-Nr.) 200-661-7
(EG Index-Nr.) 603-117-00-0
(REACH-Nr) 01-2119457558-25
1 - 5
Flam. Liq. 2, H225
Eye Irrit. 2, H319
STOT SE 3, H336
Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen
:
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt
:
Haut mit viel Wasser abwaschen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt
:
Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken
:
Bei unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren Informationen verfügbar
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel
:
Sand. Wassersprühstrahl. Kohlendioxid. Trockenlöschpulver. Schaum.
Ungeeignete Löschmittel
:
Keinen starken Wasserstrahl benutzen.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefährliche Zerfallsprodukte im Brandfall
:
Kohlenmonoxid. Kohlendioxid.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Löschanweisungen
:
Zur Kühlung exponierter Behälter einen Wassersprühstrahl oder -nebel benutzen. Beim
Bekämpfen von Chemikalienbränden Vorsicht walten lassen. Eindringen von Löschwasser in
die Umwelt vermeiden (verhindern).
Schutz bei der Brandbekämpfung
:
Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Umgebungsluft-
unabhängiges Atemschutzgerät. Vollständige Schutzkleidung.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal
Notfallmaßnahmen
:
Unbeteiligte Personen evakuieren.
6.1.2. Einsatzkräfte
Schutzausrüstung
:
Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Weitere Angaben: siehe
Abschnitt 8 "Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung".
Reinigungspersonal mit geeignetem Schutz ausstatten.
Notfallmaßnahmen
:
Umgebung belüften.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Falls das Produkt in die Kanalisation oder öffentliche Gewässer gelangt, sind die Behörden zu
benachrichtigen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Reinigungsverfahren
:
Verschüttete Flüssigkeit mit Absorptionsmittel aufnehmen.
Sonstige Angaben
:
Stoffe oder Restmengen in fester Form einer zugelassenen Anlage zuführen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Weitere Angaben zur Entsorgung siehe Abschnitt 8 und 13.







